Die kolumbianische Regierung hat im Streit um die maritime Grenze rund um die Inselgruppe San Andrés und Providencia ein Urteil des Internationalen Gerichtshofes (IGH) in Den Haag abgelehnt. Der IGH hatte am Montag (19) zwar die Souveränität Kolumbiens über das „Archipiélago de San Andrés y Providencia“ bestätigt, die Meeresgrenzen und damit das Territorium von Nicaragua allerdings erweitert.
„Das Gericht hat bei der Rückverfolgung und der Definition der Seegrenzen mit Nicaragua schwere Fehler begangen und ich möchte betonen, dass dies negative Auswirkungen auf uns hat. All das sind Versäumnisse und Fehler, die wir nicht akzeptieren werden“, so der kolumbianische Präsident Juan Manuel Santos in einer offiziellen Ansprache. Verteidigungsminister Juan Carlos Pinzon betonte, dass die Streitkräfte des südamerikanischen Landes die Souveränität des Landes „bis zum letzten Millimeter“ verteidigen werden und „ohne Zögern den Gesetzen und Anweisungen von Präsident Juan Manuel Santos gehorchen werden“.
„Die kolumbianischen Sicherheitskräfte, einschließlich der militärischen Kräfte, waren und sind immer bereit, die nationale Souveränität bis auf den letzten Millimeter zu verteidigen“, erklärte der Minister nach Bekanntgabe des Urteils des IGH auf einer Pressekonferenz. Gemäß der Gerichtsentscheidung wurde Kolumbien zwar die Souveränität über die Inselgruppe zugesprochen, Nicaragua bekommt allerdings einen größeren Zugang zu den Fischfangzonen, sowie zu Öl- und Gaslagerstätten. Nicaragua feierte dies als einen historischen Gerichtssieg und hat nun laut Urteil eine rund dreimal größere Meeresfläche zugesprochen bekommen als Kolumbien. Urteile vom IGH sind endgültig und rechtsverbindlich.
Der 1946 geschaffene Internationale Gerichtshof mit Sitz in Den Haag ist das „Hauptrechtsprechungsorgan“ der Vereinten Nationen (Art. 92 der UN-Charta). Er hat die Aufgabe, internationale Streitfälle zu regeln und beizulegen. Die wichtigsten Aufgaben sind: a) verbindlich über zwischenstaatliche Streitigkeiten zu entscheiden (wenn sich die streitenden Parteien der Gerichtsbarkeit des IGH unterwerfen) und b) für die Vereinten Nationen bzw. deren Sonderorganisationen Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Fragen zu erstellen.
Das Gericht setzt sich aus 15 Richtern und Richterinnen zusammen, die aus 15 Ländern stammen und so die wichtigsten Kulturkreise und Rechtssysteme vertreten. Alle drei Jahre wird je ein Drittel der Mitglieder des IGH auf neun Jahre von der Generalversammlung und dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen gewählt.
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