Die brasilianische Behörde zur Aufklärung und Verhinderung von Flugunfällen Cenipa (Centro de Investigação e Prevenção de Acidentes Aeronáuticos) berichtet von zunehmenden Laserpoint-Attacken an den Flughäfen des Landes. Laser-Angriffe auf Piloten werden als gefährlicher und krimineller Eingriff in den Luftverkehr deklariert, können zum vorübergehenden Verlust der Sehkraft des Piloten führen und stellen nach dem Strafgesetzbuch ein Verbrechen dar.
Der Laserpointer ist ein Lichtzeiger, der hauptsächlich bei Vorträgen mit Projektion zum Einsatz kommen sollte. Mit der Leistungs- und Effizienzsteigerung bei Halbleiterdiodenlasern wurden preiswerte batteriebetriebene Laser im Format von Laserpointern verfügbar, deren Lichtleistung teilweise weit über den Grenzwerten (Laser-Klasse 2 bzw. 2M) liegen, die bei kurzfristiger Bestrahlung noch als ungefährlich für das Auge gelten.
Bis einschließlich vergangenen Freitag (23.) verzeichnete Cenipa landesweit 1.624 Fälle von Laserpoint-Attacken, sechs Mal so viele wie im Vergleichszeitraum des letzten Jahr (250). Die meisten Vorfälle werden von den Flughäfen „Aeroporto Internacional“ in Brasília gemeldet, gefolgt vom „Aeroporto Internacional de Viracopos/Campinas (SP)“ und „Aeroporto de Belo Horizonte“ – Pampulha/Carlos Drummond de Andrade (MG) – alle mit der gleichen Anzahl von 107 Fällen.
Berichten zufolge reichen die Folgen von Ablenkung (782 Fälle) über vorübergehende Blindheit (46 Fälle). Die Mehrheit der Attacken (942) tritt während des Endanfluges auf, wenn sich das Flugzeug etwa 500 Meter über dem Boden befindet. „In dieser Phase ist der Pilot sehr konzentriert und belastet. Auch wenn der Laser nicht zu Sehverlust führt, kann er zur Ablenkung des Piloten führen. Dies führt zum Verlust über die Kontrolle des Flugzeugs“, so der Bericht der Aufsichtsbehörde.
Das Problem ist der wahllose Verkauf der Pointer in Brasilien. An allen Straßenecken werden die Stifte angeboten, die meisten der Geräte verfügen über keine spezifische Regelung und lasern zum Teil mit fast 20 mW. Laut einer Untersuchung des Instituts für Lasermedizin (Universität Düsseldorf) darf die Bestrahlungsstärke der Laser nur so hoch sein, dass bei einem unbeabsichtigten, direkten Blick in den Laserstrahl eine Schädigung des Auges auszuschließen ist.
Nach der Beurteilung aufgrund der DIN EN 60825-1 ist dies bei Lasern im Spektralbereich von 400 bis 700 nm nur mit Leistungen bis maximal 1 mW der Fall (Laserklasse 2); ferner bei Lasern, deren Strahl soweit aufgeweitet wurde, dass durch die Augenpupille (Durchmesser 7 mm) höchstens eine Leistung von 1 mW gelangen kann (Laserklasse 3a). Nach dieser internationalen Norm sind die Laser nach ihrer Gefährlichkeit zu klassifizieren.
Bisher wurden im größten Land Südamerikas noch keine Berichte über Unfälle verzeichnet. Artikel 261 des brasilianischen Strafgesetzbuches sieht Strafen für diejenigen vor, die mit ihrem Handeln den Piloten behindern und eine Navigation des Flugzeugs gefährden. Bei dadurch entstandenen Schäden oder Verletzungen kann der Täter zu einer Haftstrafe von zwei bis fünf Jahren Haft verurteilt werden.
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