Ecuador: Sicherheit von Umweltschützern zunehmend bedroht

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Proteste der Indigenen gegen die Ausbeutung ihres verbrieften Territoriums (Foto: Pachamama)
Datum: 16. Dezember 2013
Uhrzeit: 12:45 Uhr
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Autor: Redaktion
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Der Umweltschützer Carlos Zorrilla sowie weitere AktivistInnen, die sich gegen Industrieprojekte in der nördlichen Region Intag aussprechen, sehen sich zunehmend in ihrer Sicherheit bedroht. Der ecuadorianische Präsident Rafael Correa hat ihre Aktivitäten in seinen wöchentlichen Ansprachen wiederholt angeprangert.

Carlos Zorrilla ist Gründungsmitglied der Organisation Defensa y Conservación Ecológica de Intag (DECOIN), einer Umweltschutzorganisation, die sich für den Erhalt des subtropischen Regenwalds und der Biodiversität der im Norden des Landes gelegenen Region Intag einsetzt. Carlos Zorrilla beteiligt sich seit vielen Jahren an lokalen Initiativen gegen Bergbauaktivitäten, die sich nachträglich auf die Umwelt auswirken würden, und hat eigene alternative Projekte ausgearbeitet, die anstelle des Bergbaus für wirtschaftliche Entwicklung sorgen sollen.

Am 14. September versperrten Umweltschützer in Intag MitarbeiterInnen der nationalen Bergbau-Agentur den Zugang zu Teilen der Region, als diese Proben für eine Umweltverträglichkeitsprüfung entnehmen wollten. Carlos Zorrilla hat angegeben, zu dieser Zeit nicht in der Gegend gewesen zu sein.

Am 28. September veröffentlichte der ecuadorianische Präsident Rafael Correa während seiner wöchentlichen Fernsehansprache Bilder und Informationen von AktivistInnen aus Intag, darunter auch von Carlos Zorrilla. Er beschrieb ihre Aktivitäten als „destabilisierend“ und als eine von außen angezettelte Einmischung in die Regierungspolitik. Bei einer weiteren Fernsehansprache am 7. Dezember beschuldigte der Präsident Carlos Zorrilla und andere Personen erneut, im Auftrag ausländischer Interessen tätig zu sein, und forderte die EinwohnerInnen Ecuadors zum Handeln auf.

Die Sorge um die Sicherheit von Carlos Zorrilla und anderen vom Präsidenten genannten Personen wird noch dadurch verstärkt, dass am 4. Dezember die Umweltorganisation Fundación Pachamama ohne Vorankündigung durch die Polizei geschlossen wurde. Zudem lassen RegierungsbeamtInnen solche Organisationen und UmweltaktivistInnen nicht ungehindert ihren Aktivitäten nachgehen (siehe Hintergrundinformationen).

Bereits am 4. Dezember schlossen PolizeibeamtInnen die Büros der Indigenen- und Umweltschutzorganisation Fundación Pachamama. In der Anordnung zur Schließung hieß es, die Organisation handle gegen die Politik der ecuadorianischen Regierung und bedrohe die Sicherheit des Landes. Die Organisation betont, in keiner Weise gewalttätig zu sein. Auch anderen Organisationen könnte die Schließung drohen.

Das am 4. Juni 2013 verabschiedete Dekret Nr. 16 (Decreto Ejecutivo 16) verleiht dem Präsidenten weitreichende Befugnisse zur Überwachung und Schließung von NGOs und könnte möglicherweise dazu eingesetzt werden, das Recht auf Protest noch stärker zu kriminalisieren. Zahlreiche nationale und internationale Organisationen haben Kritik an dem Dekret geübt, da es die Vereinigungsfreiheit erheblich einschränkt. Es sei so breit angelegt, dass die Behörden es willkürlich einsetzen können, um Organisationen aufzulösen, die der Politik kritisch gegenüberstehen oder sich gegen gewisse Regierungsaktivitäten aussprechen, die ihrer Ansicht nach bestimmte Rechte verletzen könnten. Das Dekret sieht keine Verfahrensgarantien für die Schließung von Organisationen vor und gibt NGOs keine Handhabe, sich noch vor der Schließung gegen diese zu wehren und die Vorwürfe anzufechten.

Zwischen 2008 und 2010 kam es zu landesweiten Protesten, nachdem die Behörden die Konsultation indigener Bevölkerungsgruppen und Kleinbauern (Campesinos) vor der Verabschiedung von Gesetzen zu Bergbau und Wasserrechten nicht sichergestellt hatten. Die Behörden reagierten auf die Proteste, indem sie MenschenrechtsverteidigerInnen und SprecherInnen, die daran teilgenommen hatten, strafrechtlich verfolgten. Diese Strafverfahren schienen die Absicht zu verfolgen, legitime Proteste im Vorfeld zu verhindern und zu bestrafen und diejenigen zum Schweigen zu bringen, die sich für die Menschenrechte ihrer Gemeinschaften einsetzen.

Eine kürzlich vom UN-Menschenrechtsrat verabschiedete Resolution zum Schutz von MenschenrechtsverteidigerInnen fordert Staaten auf, zu gewährleisten, dass Gesetze zur öffentlichen Ordnung und Sicherheit klar definierte Bestimmungen enthalten, die mit den internationalen Menschenrechtsnormen im Einklang stehen. Weiter heißt es, dass solche Gesetze nicht dazu eingesetzt werden dürfen, die Ausübung der Menschenrechte einzuschränken oder zu verhindern. Hierzu zählen auch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlung, welche unverzichtbar sind für den Schutz und die Förderung anderer Rechte.

Protestaktion

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