Staatsbürger aus Peru und Kolumbien sollen bei dreimonatigen Aufenthalten in Europa von der Visumspflicht befreit werden. Die Befreiung würde für die 26 Länder des Schengen-Raums, aber auch für Nicht-EU-Länder wie die Schweiz, gelten. Nachdem sich bereits der spanische Ministerpräsident Mariano Rajoy im August 2013 persönlich bei der EU-Kommission und den Schengen-Staaten für die Aufhebung der Visumspflicht eingesetzt hatte, nutze Kolumbiens Präsident Juan Manuael Santos bei der Begrüßung eines europäische Diplomaten-Korps in Bogota die Gelegenheit und bat um Unterstützung der Initiative.
„Heute erwarten wir mehrere europäische Diplomaten und ich werde sie um Unterstützung bei der Aufhebung der Visumspflicht für Peru und Kolumbien bitte. Kolumbianer reisen viel und sie sind bestrebt, viele Länder innerhalb Europas zu besuchen“, so das Staatsoberhaupt während einer Rede. „Die Globalisierung der Wirtschaft hat den Produkten aus Kolumbien bereits Tür und Tor geöffnet und nun wird es Zeit, auch die Türen für unsere Bürger zu öffnen“, fügte Santos hinzu.
In diesem Zusammenhang nutzte der Präsident die Gelegenheit, das diplomatische Korps für seine Unterstützung im Friedensprozess mit der linksgerichteten Terrororganisation „FARC“ (Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens) zu danken. Insbesondere würdigte er die Vermittlungsbemühungen von Kuba, Norwegen, Chile und Venezuela, die er als Garanten für den Friedensprozess bezeichnete.
Update:
Die EU hat am Dienstag (4.) die Aufhebung der Visumspflicht für Peruaner und Kolumbianer bestätigt. Dies gab die Botschaft der EU in Kolumbien bekannt. Ein genaues Datum, wann die Maßnahme rechtskräftig wird, wurde nicht genannt. Die Ankündigung aus Straßburg wurde als „verbale politische Entscheidung“ bezeichnet, die am Mittwoch (5.) offiziell bekannt gegeben wird.
Die Befreiung von der Visumspflicht gilt für Deutschland, Österreich, Belgien, Dänemark, Slowakei, Slowenien, Spanien, Estland, Finnland, Frankreich, Schweden, Tschechien, Ungarn, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg , Malta, Niederlande, Polen, Portugal, Griechenland und für die vier Nicht-EU-Mitglieder Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein.
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