Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag teilte am heutigen Dienstag mit, dass Uruguay ein bilaterales Abkommen mit Argentinien verletzt hat. Beim Bau von zwei großen Zellulosefabriken hat Uruguay das Nachbarland Argentinien nicht über das Bauvorhaben informiert und daher gegen geltendes Recht verstossen. Beide Länder hatten bereits vor der Urteilsverkündung erklärt, sie würden die Entscheidungen des IGH akzeptieren.
Uruguay plante zwei riesige Zellulosewerke zu bauen – direkt an der Grenze zu Argentinien. Dort befürchtete man schwere Folgen für Gualegaychú: Badeort und argentinische Karnevalshochburg. Aus dem Grenzkonflikt war eine politische Krise geworden, die nun vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag ausgetragen wurde. In ihrem heutigen Urteil wies der IGH allerdings Vorwürfe Argentiniens als nicht bewiesen zurück, wonach die bereits 2007 in Betrieb genommene Zellulosefabrik den Fluss und die Umwelt erheblich belaste. Die Regierung Argentiniens zeigte sich mit dem Urteil zufrieden, während es in der uruguayischen Stadt Fray Bentos, am Ufer des Rio Uruguay, zu Protestaktionen der Bevölkerung kam.
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