Die Übereinkommen zum Verbot von Antipersonenminen („Ottawa-Übereinkommen“, 1997) und Streumunition („Oslo-Übereinkommen“, 2008) zeigen, dass Erfolge auf internationaler Ebene möglich sind. Für diese wichtigen Verträge, die das humanitäre Völkerrecht entscheidend weiterentwickelt haben, hat sich die Bundesregierung mit Nachdruck eingesetzt. Deutschland hat bereits 1997 seine eigenen Bestände an Antipersonenminen und im letzten Jahr seine Restbestände an Streumunition – rund drei Jahre vor der im Vertrag hierfür festgelegten Frist – vollständig vernichtet. Im Rahmen des VN-Waffenübereinkommens setzt sich die Bundesregierung darüber hinaus auch seit mehreren Jahren für verbindliche Regelungen zur Einschränkung des Einsatzes von Antifahrzeugminen ein. So sollten diese mit herkömmlichen Minensuchgeräten detektierbar und in ihrer Wirkzeit beschränkt sein, so dass von ihnen keine Gefahren für Zivilisten ausgehen.
Laut Angaben des vom Auswärtigen Amt geförderten „Landmine Monitor 2015“, einer Publikation der International Campaign to Ban Landmines, wurden im letzten Jahr Antipersonenminen in Myanmar, Nordkorea und in Syrien durch die Streitkräfte sowie Minen und improvisierte Sprengfallen in Afghanistan, Kolumbien, im Irak, in Libyen, Myanmar, Pakistan, Syrien, Tunesien, der Ukraine und im Jemen von illegal bewaffneten Akteuren eingesetzt. Die Bundesregierung ist einer der weltweit größten Förderer für humanitäres Minen- und Kampfmittelräumen sowie Opferfürsorge. 2015 wurden Maßnahmen in 15 Ländern mit über 13,6 Millionen Euro gefördert.
Anlässlich des „Internationalen Tags zur Aufklärung über die Gefahren von Landminen und zur Unterstützung von humanitärem Minenräumen“ (04.04.) erklärte die Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, Bärbel Kofler:
„Noch immer stellen Landminen eine lebensgefährliche Bedrohung für die Menschen in Ländern dar, in denen diese Waffen eingesetzt wurden. Selbst Jahre nach dem Ende von Kriegen und bewaffneten Konflikten fügen sie Menschen schwere und bleibende Verletzungen zu oder fordern Todesopfer. Die Bundesregierung nimmt Berichte über den Einsatz von Antipersonenminen in der Ukraine, in Syrien und in anderen Ländern mit Sorge zur Kenntnis und fordert die verantwortlichen Akteure auf, den Einsatz von Antipersonenminen zu beenden.
Die Bundesregierung wird in ihren Anstrengungen nicht nachlassen, betroffene Länder bei der Räumung von Landminen und anderen explosiven Kampfmittelrückständen und bei der Fürsorge für Minenopfer weiterhin zu unterstützen. Im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung hierfür mehr als 13,6 Millionen Euro aufgewendet.
Die Bundesregierung hat das Ottawa-Übereinkommen über die weltweite Ächtung von Antipersonenminen als eine der ersten Regierungen gezeichnet. Sie setzt sich mit Nachdruck dafür ein, dass alle Staaten diesem wichtigen Vertrag des humanitären Völkerrechts beitreten, damit Antipersonenminen auf der Welt nie mehr eingesetzt werden. Unser Engagement mit unseren Partnern hat viel bewirkt: Mittlerweile gehören dem Ottawa-Übereinkommen 162 Vertragsstaaten an.“
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