Hotelübernachtungen sind für ausländische Gäste in Argentinien preiswerter geworden. Seit Januar 2017 ist die Rückerstattung der Mehrwertsteuer (21%) bei Hotelübernachtungen und Frühstückskosten, wenn diese in den Beherbergungskosten einberechnet sind, amtlich. „Die aktuelle Regierung hat der Tourismusindustrie Gehör verliehen und hat die lang ersehnte MwSt-Erstattung für ausländische Gäste reguliert und nach fast 15 Jahren Wartezeit verwirklicht“, meint der argentinische Tourismusminister Lic. Gustavo Santos vergangenen Januar in Madrid auf der FITUR. Dort wurde diese Nachricht euphorisch aufgenommen.
Als Bedingung gilt eine Zahlung durch eine ausländische Kreditkarte oder eine internationale Banküberweisung. Voraussetzung ist die Angabe von: Name, Vorname, Nationalität, Wohnort und Passnummer aller Gäste. Eventuell auch die Vorlage des Passes mit dem entsprechenden Einreisestempel bei Ankunft im Hotel, Pension, Motel, Hostería oder Campingplatz. Die Erstattung ist unabhängig vom Buchungsweg, solange es sich um vom Ministerium anerkannte Gastgeberbetriebe und Reiseagenturen handelt.
Bei Buchungen über einem Reisebüro kann auch eine Zusendung der Kopie des Passes notwendig sein. Die von der Regierung erwarteten Auswirkungen sind ein Zuwachs von jährlich ca. 100.000 Touristen, bessere Wettbewerbsbedingungen, höhere Umsätze und entsprechend mehr Arbeitsplätze in der Hotellerie.
Leider kein Kommentar vorhanden!