Bestehende EU-Handelsabkommen verschaffen spürbare Vorteile

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Der Bericht zeigt, dass in der EU häufig der Landwirtschafts- und der Automobilsektor am stärksten profitieren (Foto: Archiv)
Datum: 11. November 2017
Uhrzeit: 12:46 Uhr
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Autor: Redaktion
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Die EU hat am Donnerstag (9.) einen Bericht veröffentlicht, in dem die Umsetzung der bestehenden Handelsabkommen bewertet wird. Der horizontale Bericht ist der erste seiner Art und gibt Aufschluss darüber, was nach der Aushandlung und dem Inkrafttreten von Handelsabkommen passiert. Die Veröffentlichung stellt einen weiteren Schritt auf dem Weg zu einer vollständig transparenten und inklusiven Handelspolitik dar und steht so im Einklang mit den Zusagen der Kommission in ihrer Strategie „Handel für alle“ aus dem Jahr 2015.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström äußerte sich zu diesem Bericht wie folgt: „Der Erfolg der EU-Handelspolitik bemisst sich nicht nur am Abschluss neuer Handelsabkommen, sondern auch daran, dass wir dafür sorgen, dass unsere bestehenden Abkommen auch tatsächlich Ergebnisse liefern. Der heute veröffentlichte Bericht bestätigt, dass unsere Handelsabkommen der europäischen Wirtschaft neue Impulse verleihen: Sie haben zu einem erheblichen Anstieg der Exporte geführt, wovon sowohl die EU-Unternehmen als auch ihre Beschäftigten profitieren. Wir sind auch auf dem richtigen Weg, wenn es darum geht, gemeinsam mit unseren Partnern an konkreten Arbeits- und Umweltschutznormen zu arbeiten. Der Bericht enthält außerdem wertvolle Hinweise zu dem, was wir bei künftigen Abkommen besser machen können.“

Insgesamt gehen die EU-Abkommen nachweislich mit einem Anstieg der EU-Ausfuhren und einem stärkeren Wirtschaftswachstum einher, wobei beispielsweise die Ausfuhren in folgende Länder besonders stark gestiegen sind:

Mexiko (+416 % seit 2000),
Chile (+170 % seit 2003),
Südkorea (+59 % seit 2011) und
Serbien (+62 % seit 2013).

Der Bericht zeigt, dass in der EU häufig der Landwirtschafts- und der Automobilsektor am stärksten profitieren. Die Exporte von Fahrzeugen nach Südkorea haben beispielsweise seit 2011 um 244 % zugenommen. Was das Abkommen mit Kolumbien und Peru betrifft, so wurde bei den EU-Exporten landwirtschaftlicher Erzeugnisse ein Anstieg von 92 % bzw. 73 % verzeichnet.

In dem Bericht werden außerdem die Auswirkungen der Bestimmungen in den Kapiteln über Handel und nachhaltige Entwicklung untersucht, in denen es um Umweltschutz und Arbeitnehmerrechte geht und die in allen jüngeren Abkommen enthalten sind. Es ist zwar noch zu früh, allgemeine Schlussfolgerungen zur Umsetzung der Ziele für nachhaltige Entwicklung zu ziehen, da diese erst seit Kurzem in die Abkommen integriert werden. Allerdings gibt es bereits zahlreiche Beispiele für eine positive Zusammenarbeit bei anderen Themen, die über die Handelsliberalisierung hinausgehen, was dank dieser Abkommen möglich geworden ist.Die EU konnte beispielsweise Themen angehen wie die Vereinigungsfreiheit, gewaltsames Vorgehen gegen Gewerkschaften, Kinderarbeit, Arbeitsaufsicht, Tarifverhandlungen, dreigliedrige Beratungen sowie Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz.

Die ersten Lehren, die aus dem Bericht gezogen werden können und die Umsetzung der Kapitel zur nachhaltigen Entwicklung betreffen, fügen sich in die weitergefasste Debatte der Kommission ein, die sie mit einem Diskussionspapier im Juli dieses Jahres angestoßen hat. Darin geht es um die Frage, wie man die Wirksamkeit der Bestimmungen zur nachhaltigen Entwicklung in unseren Handelsabkommen verbessern kann.

In dem Bericht werden auch Bereiche genannt, in denen noch Verbesserungen vorgenommen werden können, damit der Nutzen bestehender Abkommen noch gesteigert werden kann. Trotz der insgesamt positiven Auswirkungen von Handelsabkommen für EU-Exporte schöpfen die EU-Unternehmen die Möglichkeiten, die sich ihnen bieten, noch nicht in vollem Umfang aus. So machen etwa weniger EU-Unternehmen von Zollsenkungen Gebrauch als unsere Partner. Bei Exporten in Länder, mit denen jüngere Handelsabkommen bestehen, machen EU-Unternehmen bei 70 % der infrage kommenden Exporte Gebrauch der geltenden Zollnachlässe, wohingegen unsere Partner den Zollnachlass in 90 % der Fälle in Anspruch nehmen.

Außerdem einigt sich die EU mit ihren Handelspartnern bei empfindlichen Waren auf eine eingeschränkte Marktöffnung mittels zollfreier Freimengen, den sogenannten Zollkontingenten. In dem Bericht wird aufgezeigt, dass diese Möglichkeiten von den EU-Exporteuren häufig nur unzureichend in Anspruch genommen werden: Was die Exporte von Käse betrifft, wurden im Falle Perus nur 4,3 % des Kontingents genutzt, im Falle Kolumbiens 7,9 % und im Falle Zentralamerikas 44 %. Das Gleiche gilt für die Verwendung einiger der von der EU gewährten Zollkontingente für empfindliche Waren, obgleich diese Fragen in den Verhandlungen zu den am kontroversesten diskutierten Fragen gehören. Es wird in dem Bericht auch hervorgehoben, dass es zunehmend notwendig ist, die EU-Unternehmen – insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen – auf die Möglichkeiten hinzuweisen, die ihnen diese Abkommen bieten, wenn es um die Steigerung ihrer Exporte und das Wachstum ihrer Unternehmen geht.

Der Bericht wird nun mit den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und den Vertretern der Mitgliedstaaten im Rat erörtert. EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström wird den Bericht den Ministern der Mitgliedstaaten auf der Tagung des Rates am Freitag, den 10. November, vorstellen. Auch im Dialog mit der Zivilgesellschaft wird der Bericht als Diskussionsgrundlage dienen. Die nächste Gelegenheit ist der kommende Tag der europäischen Handelspolitik, der am 5. Dezember in Brüssel stattfindet.

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