Andere Länder, andere Sitten: Was für die kulturelle Vielfalt rund um den Globus gilt, ist auch für die Bestimmungen rund um das Eigenheim gültig. Immobilieninvestoren und Hausbesitzer, die Gebäude im Ausland besitzen, sollten sich vor jeder Kauf- beziehungsweise Verkaufsentscheidung genau über die rechtlichen Grundlagen informieren. Inwieweit unterscheidet sich beispielsweise der argentinische Immobilienmarkt vom deutschen?
Historische Niedrigzinsen und günstige Kredite treiben die Immobilienpreise in Deutschland in die Höhe. Der Schrecken der Finanzkrise macht sich im Euroraum immer noch bemerkbar, und eine Investition in Immobilien erscheint vielen Deutschen sinnvoller, als ihr Geld auf dem Sparkonto zu parken. Hausbesitzer bringt es in die komfortable Situation, über Investitionen nachdenken zu können, die den Wert ihrer Immobilie steigern. Dazu gehören etwa eine Modernisierung der Küche oder die Aufwertung des Badezimmers durch eine moderne Einrichtung, Beispiele gibt es hier.
Während hierzulande die Immobilienbranche geradezu einen Boom verzeichnet, sieht die Situation in Argentinien gänzlich anders aus. Steigende Preise für Baumaterialien und Grundstücke erschweren es den Argentiniern, sich ihr eigenes Haus zu bauen. In abgelegenen Orten sind zudem hohe Transportkosten für die Materialien einzukalkulieren. Hinzu kommt die starke Inflation, die die Löhne abwertet und Investitionen jeglicher Art erschwert. Trauriges Zeugnis der daraus entstehenden partiellen Wohnungsnot sind illegale Grundstücksbesetzungen („tomas“) sowie die „villas miseria“, die Armutsviertel an den Rändern der argentinischen Großstädte.
Steuerliche Unterschiede
Die Steuern, die rund um das Eigenheim anfallen, sind in Deutschland und Argentinien sehr verschieden. In Argentinien gibt es zunächst einmal überhaupt keine Grunderwerbssteuer, während sich diese in Deutschland auf ca. 3,5% bis 6,5% des Kaufpreises beläuft. Für deutsche Hausbesitzer, die eine zweite Immobilie in Argentinien besitzen, gilt das Doppelsteuerabkommen, das im Jahr 1978 in Kraft trat. Dieses ist für Immobilienbesitzer vor allem wegen der Regelungen zur Gewinnsteuer (Impuesto a las Ganancias) wichtig, die der argentinische Staat auf Hausverkäufe erhebt. Die Gewinnsteuer hieß bis zuletzt „Steuer auf den Transfer von Immobilien“ (Impuesto a las Transferencias Inmobiliarias) und lag bei niedrigen 1,5%. Sie wurde jedoch kürzlich in die Gewinnsteuer umgewandelt, die nun pauschal 15% beträgt und seit dem 1. Januar 2018 erhoben wird. Eine ähnliche Gewinnsteuer existiert auch in Deutschland: Die sogenannte Spekulationssteuer betrifft Gewinne aus dem Verkauf von Häusern, in denen der Eigentümer zuletzt weniger als drei Jahre selbst gewohnt hat. Wer vorausschauend plant, kann diese also umgehen.
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