Abkommen im Kulturbereich zwischen der Schweiz und Mexiko

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Das Abkommen zum Kulturgütertransfer dient der Erhaltung des kulturellen Erbes der beiden Staaten und der Stärkung des kulturellen Austausch sowie der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern (Foto: Bundesrat/Admin)
Datum: 26. Juli 2018
Uhrzeit: 09:40 Uhr
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Autor: Redaktion
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Zwei bilaterale Abkommen mit Mexiko zu Film-Koproduktionen sowie zum Kulturgütertransfer sind heute in Kraft getreten. Die Abkommen wurden im vergangenen Jahr durch Bundespräsident Alain Berset und die mexikanische Kulturministerin Maria Cristina Garcia Cepeda unterzeichnet.

Im Abkommen im Filmbereich werden die Koproduktionsbedingungen zwischen den beiden Ländern festgelegt. Die im Rahmen dieses Abkommens koproduzierten Filme werden so von einer erleichterten Finanzierung und besseren Vertriebsmöglichkeiten in Mexiko und in der Schweiz profitieren können. Solche Koproduktionsabkommen wurden bereits mit Deutschland und Österreich, Frankreich, Italien, der französischen Gemeinschaft Belgiens, Luxemburg sowie Kanada abgeschlossen.

Das Abkommen zum Kulturgütertransfer dient der Erhaltung des kulturellen Erbes der beiden Staaten und der Stärkung des kulturellen Austausch sowie der Bekämpfung des illegalen Handels mit Kulturgütern. Gegenstand des Abkommens sind archäologische Funde von der Vorgeschichte bis 1500 n. Chr., die besonders von rechtswidrigen Grabungen und illegalem Handel betroffen sind. Solche Abkommen wurden bereits mit Italien, Griechenland, Kolumbien, China, Zypern und Peru abgeschlossen.

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