Den Karneval in Brasilien feiern landesweit Hunderttausende Menschen auf den Straßen. Bei den großen Paraden wird in diesem Jahr erstmals „Big Brother“ den „Carnavalistas“ beim Feiern über die Schulter schauen. Kameras mit Gesichtserkennung und Drohnen kommen zum Einsatz, um die Menschenmassen zu kontrollieren. Erstmalig findet auch Gesetz 13.718 / 2018 Anwendung , das sexuelle Belästigung als Verbrechen definiert. Sexuelle Belästigung ist rechtlich definiert als die Ausübung einer libidinösen Handlung gegen jemanden ohne dessen Einwilligung, „um die eigene Lust oder die eines Dritten zu befriedigen“. Die Strafe reicht von einem bis zu fünf Jahren Gefängnis – wenn die Tat kein schwereres Verbrechen darstellt.
Noch wenig bekannt, wurde der Text im August vergangenen Jahres vom Bundessenat genehmigt und im September vom damaligen Präsidenten Michel Temer ratifiziert. Die neue Klassifizierung der sexuellen Belästigung ersetzt den strafrechtlichen Verstoß gegen anstößige Unanständigkeit, der nur mit einer Geldstrafe oder höchstens kurzen Freiheitsstrafen (von 15 Tagen bis zwei Monaten) in einem offenen oder halboffenen Vollzug bestraft werden konnte.
Nun werden Taten, wie das absichtliche Pressen einer Hand gegen den Körper eines Menschen oder das Erzwingen eines Kusses als Verbrechen der sexuellen Belästigung bezeichnet. Ein gewaltsamer Kuss oder jede andere erzwungene Handlung, die ohne Zustimmung des Opfers ausgeübt wird, wird als ein Vergewaltigungsverbrechen definiert. Daten des Ministeriums für Frauen, der Familie und der Menschenrechte zeigen, dass Beschwerden im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder, Jugendliche und Frauen im Karneval um bis zu zwanzig Prozent zunehmen.
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