Im südamerikanischen Land Brasilien hat die Nationale Behörde für Gesundheitsüberwachung „Agência Nacional de Vigilância Sanitária“ (Anvisa) am Dienstag (3.) die Herstellung, den Import und die Vermarktung von Cannabis-Arzneimitteln genehmigt. Die Gesetzesvorlage 399/2015, die vom Verwaltungsrat der Regulierungsbehörde einstimmig angenommen wurde, wird in den kommenden Tagen im Amtsblatt veröffentlicht und tritt neunzig Tage nach ihrer Erscheinung in Kraft. „Anvisa“ hat den Vorschlag abgelehnt, den Anbau von Marihuana zu genehmigen. Angesichts dieser Situation müssen die Hersteller von Cannabis-Produkten die als Rohstoff verwendeten Extrakte importieren.
Das Medikament kann nur auf ärztliche Verordnung gekauft werden, die Vermarktung erfolgt ausschließlich in Apotheken und Drogerien. Wie von Anvisa erwähnt, „sollten die Informationsblätter von Cannabis-Produkten Warnhinweise“ enthalten, wie z.B. „Die Verwendung dieses Produkts kann physische oder psychische Abhängigkeit verursachen“ oder „Dieses Produkt ist für den individuellen Gebrauch bestimmt, es ist verboten, es an eine andere Person weiterzugeben“.
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