„Folter ist für autoritäre Regime eine Selbstverständlichkeit“

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José Daniel Ferrer, Kubas bekanntester politischer Gefangener (Foto: Archiv)
Datum: 25. Juni 2020
Uhrzeit: 14:48 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
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Artikel 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verbietet die Anwendung von Folter. Trotzdem leiden Menschen in vielen Ländern auch heute noch immer unter Folter und unmenschlicher Behandlung. Ob aus Nordkorea, China, Kuba, dem Iran oder Ägypten – die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) erfährt regelmäßig von der Misshandlung von Bürgerrechtlern, die während ihrer Inhaftierung so gedemütigt oder zu Geständnissen gezwungen werden sollen. Wie die IGFM weiß, sind solche grausamen Vorkommnisse in autoritären Staaten keine Einzelfälle, sondern haben System. Die in Frankfurt ansässige Menschenrechtsorganisation erinnert anlässlich des Internationalen Tags zur Unterstützung der Folteropfer am 26. Juni an das Schicksal von Folteropfern weltweit und ruft die internationale Gemeinschaft dazu auf, die UN-Antifolterkonvention zu respektieren und durchzusetzen.

„Auch wenn der Fokus der Weltöffentlichkeit aktuell auf der Pandemie-Bekämpfung liegt, dürfen Folteropfer weltweit nicht vergessen werden. Denn Folter ist für autoritäre Regime eine Selbstverständlichkeit, dadurch sollen Menschen gebrochen werden. Folter ist aber eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung, die von allen Staaten aufs Härteste bestraft und international geächtet werden muss“, erklärt die IGFM.

Nordkorea – Folter sogar an Kindern

Abgeschottet von der restlichen Welt sind Millionen von Menschen in Nordkorea einer drastischen Unterdrückung durch die Regierung ausgesetzt, welche die Meinungs-, Glaubens-, Bewegungs- sowie Informationsfreiheit aufs Schärfste einschränkt. „Auffällige“ Bürger – darunter auch Kinder – werden verfolgt und unter unmenschlichen Bedingungen in Straflagern oftmals bis zum Tode foltert. Daher fordert die IGFM schon seit längerem das Ende der Zwangsrückführungen von Flüchtlingen aus Nordkorea durch China. Denn bei einer Rückführung droht den Geflüchteten Gefängnis, Folter oder gar die Todesstrafe. Trotz der desaströsen Situation in Nordkorea werden die Geflüchteten durch chinesische Behörden inhaftiert und erhalten in der Regel keine Möglichkeit auf Asyl. Frauen, die zum Zeitpunkt ihrer Rückführung schwanger sind, werden häufig einer Zwangsabtreibung durch körperliche Gewalt, schwere körperliche Arbeit oder durch Verwendung von Chemikalien unterzogen.

China – Systematische Folter an der Tagesordnung

Der tibetische Mönch und Blogger Gendun Sherab ist am 18. April 2020 im Alter von 50 Jahren an den Folgen der Folter, der er vor drei Jahren während der politischen Gefangenschaft ausgesetzt war, gestorben. Ouyang Qiuping wurde mit 24 Jahren das erste Mal wegen ihrer Mitgliedschaft in der Kirche des Allmächtigen Gottes verhaftet und auf Anweisung der Regierung von Polizeibeamten misshandelt – ihr wurde eiskaltes Wasser über den Kopf geschüttet, sie wurde gefesselt, angekettet und drohte beinahe zu ersticken. Zwei Beispiele, die zeigen, dass in der Volksrepublik China schwerste Menschenrechtsverletzungen wie systematische Folter immer noch an der Tagesordnung sind. Obwohl offiziell verboten, wird Folter von chinesischen Behörden besonders gegenüber Bürgerrechtlern, Gewerkschaftern, Aktivisten der Demokratiebewegung, Angehörigen christlicher Kirchen und Vertretern von ethnischen Minderheiten, wie Tibetern und Uiguren, angewandt. So sind eine Million Uiguren in Umerziehungslagern permanent physischer und psychischer Gewalt ausgesetzt.

Kuba – Folterhölle statt Urlaubsparadies

Eingefallene Wangen, der ganze Körper abgemagert, der Kopf kahl geschoren – sein Körper zeigte deutlich die Torturen, die er hinter sich hatte. José Daniel Ferrer, Kubas bekanntester politischer Gefangener war am 3. April 2020 aus der Haft entlassen, aber zu viereinhalb Jahren Hausarrest verurteilt worden. Der Gründer und Präsident der kubanischen Oppositionsbewegung UNPACU befand sich seit 1. Oktober 2019 in Haft. Er wurde in seiner Zelle angekettet und misshandelt. Besonders in den ersten drei Monaten seiner Haft wurde er oft geschlagen und gefoltert sowie ständig erniedrigt, wie die IGFM erfahren hatte. Durch einen Hungerstreik machte Ferrer auf die katastrophalen Haftbedingungen aufmerksam. Denn Kubas Regime verfolgt, unterdrückt und inhaftiert Bürgerrechtler seit Jahrzehnten und schüchtert jeden ein, der sich für demokratische Veränderungen auf der Insel einsetzt. Die Inhaftierten werden von der Staatssicherheit oder der Polizei fast immer misshandelt. Das „Urlaubsparadies“ Kuba sei für Bürgerrechtler in Wahrheit eine Folterhölle, so die IGFM.

Iran – Frauenrechtlerinnen besonders im Fokus

Angehöriger ethnischer, religiöser und politischer Minderheiten sind im Iran vielfacher Diskriminierung ausgesetzt. Immer wieder kommt es zu willkürlichen Festnahmen, Verurteilungen ohne faire Gerichtsprozesse sowie zu Misshandlungen und Hinrichtungen von Andersdenkenden. Mit drakonische Strafen und Folter versucht das iranische Regime seit langem, Bürgerrechtler einzuschüchtern. Besonders auch Frauen und Mütter, die sich für Gleichberechtigung in ihrer Heimat einsetzen, sind dem iranischen Regime ein Dorn im Auge. So wurde zum Beispiel die Rechtsanwältin Nasrin Sotoudeh aufgrund ihres Einsatzes für Frauen und gegen den Kopftuchzwang zu 33 Jahren Haft und 148 Peitschenhieben verurteilt. Die Journalistin Narges Mohammadi, die Vizepräsidentin und Sprecherin des Zentrums für Menschenrechtsverteidiger, sitzt derzeit eine 16-jährige Haftstrafe ab und wurde jüngst vom Gefängnisdirektor so stark verprügelt, dass sie Verletzungen an Händen und Kopf davontrug.

Ägypten – Koptische Christen zunehmend in Gefahr

Unter Präsident Abdel Fattah al-Sisi ist die Menschenrechtssituation in Ägypten auch aufgrund des zunehmenden islamischen Fundamentalismus verheerend. Besonders Kopten, Nubier, Frauen und Journalisten werden zunehmend diskriminiert, verfolgt, gefoltert und inhaftiert. Das fundamentale Menschenrecht der Religionsfreiheit wird in Ägypten durch die Scharia stark eingeschränkt, denn diese gilt als Basis der Gesetzgebung. Obwohl Artikel 64 der Verfassung Glaubensfreiheit garantiert, sind Konvertiten – die sich zum Christentum bekennen – nicht von der Verfassung geschützt. Besonders betroffen sind die koptischen Christen, die etwa zehn Prozent der Bevölkerung stellen.

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  1. 1
    Gmür Rudolf

    amerika ist der grösste folterknecht.
    und zudem zu einem 3weltland mutiert.

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