Guatemala: Vor touristischen Reisen wird gewarnt

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Der Tourismus hat im vergangenen Jahr mehr als 1,23 Milliarden US-Dollar generiert (Foto: Alex Proimos)
Datum: 31. August 2020
Uhrzeit: 12:05 Uhr
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Autor: Redaktion
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„Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guatemala weiterhin gewarnt. Seit dem 17. März 2020 sind die Grenzen Guatemalas geschlossen. Alle Passagierflüge von und nach Guatemala sowie im Inland wurden ausgesetzt, ebenso wie der öffentliche Personenverkehr einschließlich Überlandverkehr. Eine Ausreise aus Guatemala über die Grenzen von Belize, Honduras und El Salvador ist nicht möglich, da dort eine Einreisesperre besteht. Lediglich eine Ausreise auf dem Landweg nach Mexiko ist noch möglich. Eine Wiedereröffnung des internationalen Flughafens ist bisher nicht abzusehen.

Der Ausnahmezustand (Estado de Calamidad) dauert weiterhin an. Es gilt eine allgemeine Ausgangssperre von 21 Uhr bis 4 Uhr. Bei weiterhin steigenden Fallzahlen sind weitere Einschränkungen nicht ausgeschlossen. Ausgenommen von den Ausgangssperren sind Personen, die in explizit als systemrelevant eingestuften Bereichen arbeiten sowie akkreditierte Diplomaten.

Schulen, Universitäten, Bars, etc. sind geschlossen, Krankenhäuser sind für ambulante Termine geschlossen. Es gilt ein Verbot von Veranstaltungen, von Besuchen in Altersheimen und Justizvollzugsanstalten sowie von Hamsterkäufen, der Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ist untersagt. Badestrände/-seen und sonstige touristische Ziele sind gesperrt. Gottesdienste sind unter strengen Auflagen zugelassen. Personen, die sich an der Verbreitung von „Gerüchten“ beteiligen, droht eine Anzeige. Apotheken dürfen rund um die Uhr öffnen.

Ein Ampelsystem mit vorbestimmten Maßnahmen, abhängig von der Anzahl der neuen Krankheitsfälle, wurde eingeführt. Aktuelle Informationen hierzu stellt die Regierung von Guatemala zur Verfügung.

Auswärtiges Amt, 31. August

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