Venezuelas vom Volk gewählter Präsident der Nationalversammlung Juan Guaidó hat am Mittwoch (23.) vor der 75. Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) über die Krise in seinem Land gesprochen. Der von fast sechzig Ländern als rechtmäßiger Präsident anerkannte Guaidó erinnerte die Weltgemeinschaft an ihre Schutzverantwortung. „Responsibility to Protect (R2P oder RtoP) ist ein Konzept der internationalen Politik und des Völkerrechts zum Schutze des Menschen vor schweren Menschenrechtsverletzungen und Brüchen des humanitären Völkerrechts. „Heute fordere ich alle Vertreter der Mitgliedstaaten auf, Verantwortung zu übernehmen und die legitime Regierung Venezuelas bei ihrer Mission zum Schutz des venezolanischen Volkes zu unterstützen und eine Strategie zu erwägen, die alle Szenarien nachträglich berücksichtigt. Der diplomatische Kanal ist erschöpft”, bestätigte Guaidó.
Ohne weitere Einzelheiten zu seinem Anruf anzugeben, bekräftigte er: „Es ist Zeit für rechtzeitiges und entschlossenes Handeln“. In seiner Rede erinnerte Guaidó an die Internationale Mission der Vereinten Nationen, die Diktator Maduro für Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich machte. „Es liegt nun in Ihren Händen, mit Ihren Regierungen darüber nachzudenken, Nicolás Maduro vor dem Internationalen Strafgerichtshof wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit gegen die Zivilbevölkerung Venezuelas anzuprangern. Als legitimer Vertreter des venezolanischen Staates habe ich die Verantwortung, die Venezolaner zu schützen aber die von Nicolás Maduro geführte kriminelle Vereinigung hat eine wirksame Kontrolle über das Staatsgebiet durch illegitime Gewaltanwendung“, betonte er.
Die sogenannte Schutzverantwortung trifft zunächst den Einzelstaat und umfasst seine Pflicht, das Wohlergehen der ihm kraft seiner Personal- oder Gebietshoheit unterstellten Bürger zu gewährleisten. Bei der Wahrnehmung dieser Verantwortung wird er von der internationalen Staatengemeinschaft unterstützt, der eine subsidiäre Schutzverantwortung zukommt. Ist jedoch die politische Führung eines Staates nicht fähig oder willens, seine Bürger vor schweren Menschenrechtsverletzungen zu schützen, darf die internationale Staatengemeinschaft zum Schutz der bedrohten Bevölkerung eingreifen. Dazu stehen ihr nach Maßgabe der Charta der Vereinten Nationen zivile und militärische Mittel zur Verfügung, über deren Einsatz der Sicherheitsrat entscheidet.
Lieber Juan Guaidó, wer soll denn bitteschön handeln? Das muss das venezolanische Volk schon selber machen.