Die Schweiz hat am 24. September 2020 bei der Weltzollorganisation einen Vorschlag zur Anpassung der internationalen zolltarifarischen Klassifizierung von Gold eingereicht. Dieser hat zum Ziel, die Transparenz und Rückverfolgbarkeit des internationalen Handels mit Gold zu verbessern. Die Schweiz setzt die vorgeschlagene Anpassung bereits ab 1. Januar 2021 für Goldeinfuhren in die Schweiz um. Der Standort Schweiz ist weltweit einer der bedeutendsten Rohstoffhandelsplätze. Beim Handel mit Gold nimmt die Schweiz eine führende Rolle ein, da ein Fünftel des weltweiten Goldhandels über die Schweiz läuft. In der Vergangenheit brachte Venezuela tonnenweise Gold in die Schweiz, die das diktatorische Regime zur Finanzierung seiner kriminellen Machenschaften benötigt.
Im Moment enthält die Nomenklatur des Harmonisierten Systems (HS) der Weltzollorganisation (WZO) nur einen einzigen Code für die verschiedenen Rohgoldarten, mit denen gehandelt wird (im Naturzustand, in Blöcken, Granalien, Körnern, Barren, gegossenen Stäben). So kann im HS weder zwischen raffiniertem und nicht raffiniertem Gold, noch zwischen Bankengold und Goldlegierungen unterschieden werden. Die Schweiz unterstützt verschiedene internationale und nationale Bestrebungen für mehr Transparenz im Goldhandel und beteiligt sich aktiv daran. Sie setzt sich insbesondere für eine bessere Rückverfolgbarkeit der Lieferketten und präzisere Statistiken ein. Am 24. September 2020 hat sie der WZO einen Vorschlag zur Einführung dieser Unterscheidung in der Nomenklatur des HS unterbreitet.
Der Schweizer Vorschlag berücksichtigt auf internationaler Ebene gut etablierte Praktiken, da er sich auf die Best Practices der Goldindustrie (London Bullion Market Association LBMA) und insbesondere auf die OECD-Leitsätze für diesen Sektor stützt. Zudem berücksichtigt der Vorschlag die Empfehlung der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK), im schweizerischen Zolltarif zwischen Minen- und Bankengold zu unterscheiden, um die Rückverfolgbarkeit der Warenströme, die Transparenz der Statistiken und die Qualität der Kontrollen zu verbessern.
Die Schweiz setzt die vorgeschlagene Anpassung für Goldeinfuhren in die Schweiz bereits per 1. Januar 2021 um. Ab diesem Zeitpunkt müssen Importeure bei der Einfuhranmeldung zusätzliche Angaben zum «type d’or» machen. Dadurch können in der Statistik Minen- und Bankengold separat ausgewiesen werden. Sofern der Schweizer Vorschlag durch die Mitglieder der Weltzollorganisation angenommen wird, wird die neue zolltarifarische Klassifizierung von Gold ab 2027 weltweiter Standard sein.
Mit dem Vorschlag zur Anpassung der internationalen zolltarifarischen Klassifizierung von Gold trägt die Bundesverwaltung zur Umsetzung der Empfehlungen des Rohstoffberichts des Bundesrates vom November 2018 bei. Die bestehenden Wettbewerbsbedingungen für die Schweizer Branche bleiben auf internationaler Ebene gewahrt.
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