In der heutigen Zeit gehört das Internet in Lateinamerika zum Alltagsleben. Vor gerade einmal zehn Jahren war ein einigermaßen schneller Internetzugang sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht für den Durchschnittsmenschen noch ein Luxus. Wie ihre Altersgenossen in Europa und Nordamerika können sich heute nur wenige lateinamerikanische Internetnutzer eine Welt ohne Webseiten oder E-Mail vorstellen. Facebook, Twitter (X) und LinkedIn sind mittlerweile in ihrem Leben so
unentbehrlich geworden, wie es die Mobiltelefone für einen großen Teil der Bevölkerung sind. Information ist inzwischen für die Gesellschaft eine Art Rohstoff geworden und hat neue Technologien entstehen lassen. Umfassende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien ist zum Kennzeichen der heutigen „Informationsgesellschaft” geworden. Suchmaschinen, allen voran Google, mit Ablegern wie Google Earth, und Kanäle wie Youtube haben sich ebenfalls rasant weiter verbreitet und das US-amerikanische Technologieunternehmen steht in Ländern wie Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Kuba, Ecuador, Spanien, Mexiko, Panama, Peru, Dominikanische Republik, Venezuela und Uruguay massiv in der Kritik. In Washington hat nun ein lang erwarteter Prozess begonnen, der einen Meilenstein in der Rechtsgeschichte der Technologie markiert.
Im Raum stehen Monopolvorwürfe gegen Google und angeblicher Machtmissbrauch im Online-Suchmaschinenmarkt. Der erste Verhandlungstag stand im Zeichen der Aussage des Google-Verteidigers John Schmidtlein. Er argumentierte nachdrücklich, dass die Nutzer Google wegen seiner Qualität als Standardsuchmaschine auf Browsern und Smartphones wählen und nicht wegen mangelndem Wettbewerb. Der Jurist betonte, dass die Verbraucher Google wählen, „weil es ihnen einen Mehrwert bietet, nicht weil sie es müssen“. Er wies auch Behauptungen des US-Justizministeriums zurück, wonach Google seine Marktmacht und Exklusivverträge dazu genutzt habe, Wettbewerber illegal zu blockieren. Schmidtlein betonte, dass die Nutzer die Wahl haben und ihre Standardsuchmaschine leicht wechseln können und dass Google seine führende Marktposition aufgrund seiner Verdienste hält.
Diese Klage ist bedeutsam, weil sie die erste Konfrontation zwischen der US-Regierung und einem US-Technologieunternehmen seit mehr als zwei Jahrzehnten darstellt. Das US-Justizministerium behauptet, Google zahle derzeit mehr als 10 Milliarden US-Dollar pro Jahr, um die Standardsuchmaschine in Web- und Mobilbrowsern zu sein, was kartellrechtliche Bedenken aufgeworfen habe. Der Anwalt der Staatsanwaltschaft, Kenneth Dintzer, argumentierte, dass die Beweise zeigen werden, dass Google auf exklusive Weise gehandelt hat, um seine Konkurrenten zu behindern. Dintzer behauptete, der Technologiekonzern habe die Verwendung von Standardeinstellungen als Waffe eingesetzt, um Konkurrenten zu entmutigen, und Marktmacht ausgeübt, indem er Suchoptionen blockiert habe, die möglicherweise besser gewesen wären als Google als Standardbrowser auf Apple-Geräten. In der ersten Phase des Verfahrens wird es darum gehen, ob Google tatsächlich eine Monopolstellung auf dem Markt für Online-Suchmaschinen hat. Sollte sich der Vorwurf bestätigen, wird es in der zweiten Phase um Abhilfemaßnahmen gehen.
Verliert Google den Prozess, könnte die Muttergesellschaft Alphabet gezwungen werden, den Suchdienst von anderen Bereichen wie dem Android-Betriebssystem oder Google Maps zu trennen. Dies wäre die größte erzwungene Aufspaltung eines US-Unternehmens seit AT&T im Jahr 1984. Zu den in der Anklageschrift angeführten Beispielen gehört der Deal zwischen Google und Apple, bei dem Google im Gegenzug für eine Umsatzbeteiligung die Standardsuchmaschine im Safari-Browser wurde. Dintzer erklärte, dass Apple angesichts des drohenden Verlusts dieser Einnahmen gezwungen war, Google als Standardoption auf seinen Geräten beizubehalten und bis 2020 zwischen 4 und 7 Milliarden US-Dollar zu erhalten. Diese Klage gegen Google hat erhebliche Auswirkungen auf die rechtliche und technologische Landschaft, und ihr Ausgang könnte künftige kartellrechtliche Streitigkeiten in der Technologiebranche beeinflussen.
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