Rekrutierte Kinder und geraubtes Land – Zwei der Probleme des Friedensprozesses in Kolumbien

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Datum: 27. Oktober 2010
Uhrzeit: 05:02 Uhr
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Autor: Redaktion
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► Unsichtbares Delikt ist von der Realität des Landes nicht zu trennen

Liliana Galeano hat ein Problem: Die 15-jährige Silvia antwortet nicht mehr. “Kannst du dich nicht an die Namen der Personen erinnern, die euch damals auf die Farm mitgenommen haben, euch Waffen gaben und beibrachten, wie man diese benutzt?” Die Fragen der Staatsanwältin blockt Silvia zunehmend ab. ”Ich habe doch gesagt, ich kannte ihre Namen nicht. Außerdem rede ich nicht mehr mit ihnen, weil sie mir nicht helfen wollen. Mir hat jemand gesagt, da kommt eine Frau, die mit dir reden will. Wenn du mit ihr redest, dann gibt sie dir Geld und du kannst mit dem Flugzeug  weg- fliegen.”

Silvia verschränkt die Arme, lehnt sich auf dem Stuhl zurück und futtert  verärgert ihre Mandarine. Sie ist 15, wurde mit 7 Jahren von den FARC- Rebellen zwangsrekrutiert und verbrachte die letzten 8 Jahre im unzugänglichen kolumbianischen Dschungel, wo ein zermürbender Krieg zwischen dem kolumbianischen Militär, paramilitärischen Gruppen und den Bewaffneten Revolutionären Streitkräften Kolumbiens (Fuerzas Armadas Revolucionarias de Colombia, FARC) ausgetragen wird. Im bald fünf Jahrzehnte andauernden Konflikt sind auch Kinder aktiv.

Nichtregierungsorganisationen schätzen die Zahl der Minderjährigen in den Reihen von Guerilla und paramilitärischen Gruppen auf zwischen 8.000 und 13.000. Die Rekrutierungstaktiken sind simpel, aber wirksam: Zwangsrekrutierung durch Entführung von Kindern und Jugendlichen, verlockende Versprechen eines besseren Lebens, Geschenke in Form von Handys oder Markenturnschuhen oder aber vermeintliche Arbeitsangebote.

Bei Antritt der Arbeit finden sich die Jugendlichen dann aber anstatt auf einer Bananenfarm in einem Trainingscamp wieder, wo die erste Regel lautet: “Ihr seid jetzt Teil der Gruppe, ein Zurück gibt es nicht.” 2002 leitete der Staat einen Demobilisierungsprozess der bewaffneten illegalen Gruppen ein; in diesem legten auch rund 3.000 Minderjährige die Waffen nieder. Der Masse von über 30.000 Demobilisierten versucht die Justiz seit 2005 mit Hilfe eines Spezialgesetzes namens “Gerechtigkeit und Frieden” Herr zu werden. Nach diesem Gesetz erhalten Demobilisierte, die mit der Justiz kooperieren und eine umfassendes Geständnis ablegen, ihr Vermögen zur Opferentschädigung bereitstellen und nicht wieder straffällig werden, eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und acht Jahren. Die Masse der zu ermittelnden Delikte, welche teilweise mehrere Jahre bis Jahrzehnte zurückliegen und sich in abgelegenen Gebieten ereigneten, verkompliziert die Ermittlungen und hemmt die Erfolge. Fünf Jahre nach Einführung des Gesetzes “Gerechtigkeit und Frieden” wurde im Juni dieses Jahres das erste Urteil gefällt, in dem zwei ehemalige Paramilitärs zu 8 Jahren Haft verurteilt wurden. Auch die Tausende zählenden Fälle der Rekrutierung von Minderjährigen, gemäß dem Rom-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs ein Kriegsverbrechen, sollen in den Prozess “Gerechtigkeit und Frieden” mit einbezogen werden.

Im Juli dieses Jahres wurde die erste Anklage bezüglich dieses Delikts gegen Fredy Rendon Herrera (alias „El Alemán“, „Der Deutsche“) erhoben, dem Kopf einer paramilitärischen Vereinigung in der Region Urabá, dem 331 Fälle von Rekrutierung Minderjähriger vorgeworfen werden. Auf solche Zwischenerfolge arbeitet auch Liliana Galeano hin, wenn sie in Gesprächen mit demobilisierten Minderjährigen versucht, Informationen über Hintergründe und die hierarchische Struktur der bewaffneten illegalen Gruppen zu erlangen. Für heute wird die Unterhaltung aber beendet, zu aufgeladen ist die Stimmung schon geworden.

Aufgeladen ist auch Jarawi, als es um das Thema Landbesitz geht. Er ist mit 5 anderen Mitgliedern seiner indigenen Gemeinschaft aus dem Amazonasgebiet angereist und nimmt an einer Konferenz über indigene Bräuche und Lebensformen in der Universität Javeriana in Bogotá teil. Die Stimmung ist ruhig,  als Jarawi aber anfängt, von der Beziehung zu Natur und Land zu reden, wird er erstmals lauter. „Das Land auf dem wir leben, es ist unser Land, wir wissen wie die Erde behandelt werden muss, wir sind mit ihr aufgewachsen, sie ist ein Teil von uns.“ Die Problematik der Landverteilung ist ein Thema, das seit jeher Konfliktpotenzial im kolumbianischen Konflikt innehat. Neben zahlreichen Konflikten zwischen indigenen Gemeinden und Großunternehmen um die Landnutzung kommt es vor allem im Zuge der Vertreibung durch den bewaffneten Konflikt zu Landraub. Die Zahl der durch den Konflikt Vertriebenen liegt zwischen 3,3 und 4,9 Millionen Menschen, was ca. ein Zehntel der Gesamtbevölkerung darstellt.  Nach diesen Schätzungen wäre Kolumbien weltweit das Land mit der dritthöchsten Zahl an Flüchtlingen. Kleinbauern werden durch Androhung mit Gewalt oder gar mit dem Tode von ihren Besitztümern vertrieben. Oft werden diese Prozesse durch Scheingeschäfte legalisiert, was eine spätere juristische Aufarbeitung erschwert.

Gesetzlich ist der Rückgabeanspruch von Land an Vertriebene bisher nicht einheitlich geregelt und theoretisch auf mehreren Wegen möglich: Restitution  in einem ordentlichen Strafprozess oder im Rahmen der Sondergerichtsbarkeit „Gerechtigkeit und Frieden“. Auch ist grundsätzlich eine zivilrechtliche Regelung denkbar. Die von der neuen Regierung geplanten Gesetze zu Opfern („ley de víctimas“) und zur Rückführung von Land („ley de tierras“) sollen eine einheitliche Regelung schaffen. Das „ley de víctimas“ sieht vor, alle rechtlichen Regelungen bezüglich der Opfer des bewaffneten Konflikts in einem Gesetz zu vereinen und ein einheitliches Entschädigungsverfahren zu etablieren.

Das „ley de tierras“ ist die erste gesetzliche Regelung zur Rückführung von Land an Vertriebene und sieht unter anderem vor, die Beweislast über die Rechtmäßigkeit des Eigentums an einem Landstück an den derzeitigen Besitzer zu übertragen. Kann ein Opfer der Vertreibung behaupten, von seinem Land vertrieben worden zu sein, so muss nicht er den nötigen Beweis erbringen, sondern der Besitzer des Landes muss nachweisen, dass er dieses legal erwarb. Die Umsetzung des Gesetzes, welches dem Kongress zur Abstimmung vorgelegt wurde, wäre ein neuartiger Ansatz zur Lösung dieser dem kolumbianischen Konflikt innewohnenden Problematik, auch wenn sich in der Praxis Probleme ergeben können, weil oftmals die illegal angeeigneten Landgüter unterteilt und an Strohmänner übertragen wurden, die ihrerseits den legalen Erwerb belegen können. Einziges Beispiel einer Landrückführung an Vertriebene ist bisher ein Fall in San Pedro in der Sierra Nevada, nahe der kolumbianischen Atlantikküste. Im September dieses Jahres erfolgte hier eine Rückführung von Landgütern an 24 Familien, die abwechselnd von Guerilla und Paramilitärs aus ihrem Dorf vertrieben worden waren. Diese Maßnahme stellt allerdings bisher nur ein Einzelbeispiel der Rückführung von Land an Opfer des Konfliktes dar, dass im Rahmen des Sonderverfahrens „Gerechtigkeit und Frieden“ erreicht wurde.

Die neue Regierung unter Präsident Manuel Santos verkündete, sich konsequent diesen „historischen Schulden bei den Opfern des kolumbianischen Konflikts“ zu widmen. Auf der Veranstaltung zur Landrückführung in Bogotá kündigte Santos an, dass bereits vor der Abstimmung des Kongresses über die erwähnten Gesetze innerhalb diesen Jahres 312.000 Hektar Land an 130.000 Familien zurückübertragen werden.

Die Rückgabe  geraubten Landes an die vertriebene Bevölkerung und die Verfolgung des Deliktes der Rekrutierung Minderjähriger sind zwei der Probleme auf dem Weg zu einem dauerhaften Frieden in Kolumbien. Ersterem hat sich die Regierung mit dem ehrgeizigen Projekt des „ley de tierras“ angenommen.  Die Zahl der Minderjährigen in illegalen bewaffneten Einheiten und die bisher verschwindend geringen Fortschritte der Justiz bezüglich des Delikts der Rekrutierung Minderjähriger legen es nahe, von einem unsichtbaren Delikt zu sprechen, das aber von der Realität des Landes im bewaffneten Konflikt nicht zu trennen ist.

Autoren: Andreas Forer und Ole Koelfen

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