Lateinamerika – Karibik: EU plant automatisiertes System zur Erteilung von Einreisegenehmigungen

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Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, sollen verstärkt Sicherheitskontrollen unterzogen werden (Foto: Latinapress)
Datum: 17. November 2016
Uhrzeit: 13:40 Uhr
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Autor: Redaktion
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Die Europäische Kommission hat am Dienstag (16.) einen Vorschlag für die Einrichtung eines europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS) vorgelegt. Damit sollen Reisende, die von der Visumpflicht befreit sind, verstärkt Sicherheitskontrollen unterzogen werden. Mit diesem Vorschlag, den Präsident Juncker bereits im September in seiner Rede zur Lage der Union 2016 angekündigt hatte, beginnt die konkrete Umsetzung der im Bratislava-Fahrplan genannten prioritären Maßnahmen. Im Rahmen des ETIAS werden Informationen über alle visumfrei in die Europäische Union einreisenden Personen gesammelt, wodurch vorab Kontrollen zu irregulärer Migration und Sicherheitskontrollen erfolgen können. Dies wird zu einem effizienteren Management der EU-Außengrenzen und zu einer Verbesserung der inneren Sicherheit beitragen, wobei gleichzeitig das legale Reisen über die Schengen-Grenzen hinweg erleichtert wird.

Bei der ETIAS-Genehmigung handelt es sich nicht um ein Visum, sondern um eine einfachere und besucherfreundlichere Regelung. Staatsangehörige von Ländern, für die eine Visaliberalisierung gilt, werden nach wie vor ohne Visum reisen können, müssen vor ihrer Einreise in den Schengen-Raum jedoch eine einfache Reisegenehmigung einholen. Dies wird dazu beitragen, Personen zu ermitteln, die ein mögliches Risiko im Hinblick auf die irreguläre Migration oder die Sicherheit darstellen, bevor sie die Grenze erreichen. Hierdurch wird die Sicherheit der Außengrenzen erheblich verbessert. Durch ETIAS werden zudem bestehende Informationslücken in Bezug auf visumfrei reisende Personen geschlossen, indem Informationen gesammelt werden, die für die Behörden der Mitgliedstaaten möglicherweise entscheidend sind und ihnen bereits vorliegen, bevor die betreffenden Personen die Schengen-Grenze erreichen. ETIAS ist daher ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu stärkeren und intelligenteren Informationssystemen für Grenzen und Sicherheit. ETIAS wird überdies visumbefreiten Drittstaatangehörigen das Überschreiten der Außengrenzen erleichtern. Reisende werden bereits zu einem frühen Zeitpunkt verlässliche Informationen über den Status ihrer geplanten Einreise in den Schengen-Raum erhalten, wodurch sich die Zahl der Einreiseverweigerungen erheblich verringern wird.

Zu den Schlüsselfunktionen von ETIAS gehören:

Überprüfung der Angaben, die von visumbefreiten Drittstaatangehörigen mittels eines Online-Antrags vor der Reise an die Außengrenzen der EU übermittelt werden (z. B. Angaben zu Identität, Reisedokument, Aufenthaltsort, Kontaktdaten usw.), wobei bewertet werden soll, ob die betreffende Person ein Risiko im Hinblick auf die irreguläre Migration, die Sicherheit oder die öffentliche Gesundheit darstellt.

Automatische Bearbeitung jedes Antrags, der über eine Website oder eine mobile Anwendung gestellt wurde, durch Abgleich mit anderen EU-Informationssystemen (z. B. SIS, VIS, Europol-Datenbank, Interpol-Datenbank, EES, Eurodac, ECRIS), einer eigens von Europol geschaffenen ETIAS-Beobachtungsliste sowie zielgerichteten, verhältnismäßigen und eindeutigen Vorschriften für die Sicherheitskontrolle, um festzustellen, ob konkrete Anhaltspunkte oder triftige Gründe für die Erteilung oder Verweigerung einer Reisegenehmigung vorliegen. Werden keine Treffer oder Elemente ermittelt, die einer weiteren Analyse bedürfen, wird die Reisegenehmigung automatisch innerhalb weniger Minuten nach der Antragstellung erteilt.

Eine Genehmigung wird mittels eines einfachen, kostengünstigen und schnellen Verfahrens eingeholt; in den meisten Fällen dürfte sie in nur wenigen Minuten erteilt werden. Die Genehmigung, deren Beantragung nicht mehr als zehn Minuten in Anspruch nimmt und für die lediglich ein gültiges Reisedokument erforderlich ist, wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gültig sein; in diesem Zeitraum können mehrere Reisen erfolgen. Eine Antragsgebühr von 5 EUR gilt nur für alle Antragsteller, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

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