Die EU und Brasilien – zwei der weltweit größten Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte – haben am Montag (16.) bei der Welthandelsorganisation (WTO) einen gemeinsamen Vorschlag über die Förderung der landwirtschaftlichen Produktion und Maßnahmen für die Ernährungssicherheit vorgelegt. Ziel ist die Begrenzung von Marktverzerrungen, um für weltweit faire Wettbewerbsbedingungen für Landwirte zu sorgen, während zugleich die besonderen Bedürfnisse der Entwicklungsländer berücksichtigt werden.
Kolumbien, Peru und Uruguay haben bereits ihre Unterstützung für die Initiative zum Ausdruck gebracht und tragen den EU-Brasilien-Vorschlag mit. Inländische Agrarbeihilfen sind ein wichtiges Thema bei den Verhandlungen im Vorfeld der 11. Ministerkonferenz der WTO, die im Dezember 2017 in Buenos Aires stattfinden soll.
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström äußerte sich wie folgt: „Zusammen mit Brasilien und anderen Ländern demonstrieren wir unsere entschiedene Unterstützung für ein globales Handelssystem, das auf Regeln beruht, und dies zu einem für die Welthandelsorganisation wichtigen Zeitpunkt. Unser Vorschlag ist ehrgeizig und zugleich realistisch. Er wird sicherstellen, dass wir in Buenos Aires zukunftsorientierte und hoffentlich erfolgreiche Verhandlungen über diesen wichtigen Punkt führen können.“
Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, sagte dazu: „Ich freue mich, dass die EU und Brasilien wieder die Führungsrolle spielen können, die sie bei der Ministerkonferenz in Nairobi 2015 übernommen haben, als unser gemeinsamer Vorschlag zur historischen Reform der globalen Regeln für den Ausfuhrwettbewerb in der Landwirtschaft führte. Nun richten wir unsere Aufmerksamkeit auf inländische Agrarbeihilfen. Die EU hat ihre Agrarpolitik umfassend reformiert. Dieser Vorschlag dürfte dazu führen, dass andere WTO-Mitglieder unserem Beispiel folgen und so sicherstellen, dass gleiche Ausgangsbedingungen für alle Landwirte in den lokalen, regionalen und globalen Märkten herrschen.“
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Wettbewerbsbedingungen zwischen WTO-Mitgliedern anzugleichen, indem handelsverzerrende Subventionen im Verhältnis zur Größe der Landwirtschaft der einzelnen Länder begrenzt werden. Die Initiative trägt den besonderen Bedürfnissen von Entwicklungsländern Rechnung: Für die am wenigsten entwickelten Länder sollen keine Subventionsgrenzen gelten, damit sie ihre Landwirtschaft entwickeln können. Andere Entwicklungsländer könnten ihre Landwirte ebenfalls in großzügigerer Weise unterstützen und sich mehr Zeit für Anpassungen lassen. Angesichts der Bedeutung von Baumwolle für viele Entwicklungsländer geht der Vorschlag auch in einer zielgerichteten, zeitnahen und ehrgeizigen Weise auf handelsverzerrende Beihilfen für diesen Sektor ein.
Im Hinblick auf Systeme der öffentlichen Lagerhaltung aus Gründen der Ernährungssicherung ist in dem Vorschlag die Durchführung des Mandats der Ministerkonferenz von 2013 vorgesehen, bestehende öffentlichen Praktiken mit WTO-Subventionsregeln in Einklang zu bringen. Die Vorschriften für solche Lagerhaltungen würden verschärft und von Maßnahmen zur Vermeidung negativer, marktverzerrender Auswirkungen begleitet.
Die EU drängt darauf, dass auf der WTO-Ministerkonferenz im Dezember auch über neue Lösungen für andere Bereiche diskutiert wird, und zwar Fischereisubventionen, den elektronischen Geschäftsverkehr, innerstaatliche Regulierungen im Dienstleistungsbereich, Transparenz für kleinere Unternehmen und die Erleichterung von Investitionen.
Leider kein Kommentar vorhanden!