EU-Verbraucherrecht: „Airbnb“ kommt Forderungen der Europäischen Kommission und der EU-Verbraucherschutzbehörden nach

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Der im Jahr 2008 im kalifornischen Silicon Valley gegründeter Community-Marktplatz dient der Buchung und Vermietung von Unterkünften, ähnlich einem Computerreservierungssystem (Foto: Latinapress)
Datum: 20. September 2018
Uhrzeit: 20:22 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Nachdem die Europäische Kommission und die EU-Verbraucherschutzbehörden im Juli Forderungen an Airbnb gestellt hatten, hat sich das Unternehmen nun bereit erklärt, seine Geschäftsbedingungen entsprechend zu ändern und die Preisdarstellung zu verbessern. Das Unternehmen hat nun bis Ende 2018 Zeit, diese Änderungen auf seiner Website in allen EU-Sprachen vorzunehmen. Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte dazu: „Online-Unternehmen haben die Art und Weise revolutioniert, wie wir reisen, Unterkünfte finden und unseren Urlaub verbringen. Aber sie müssen sich auch voll und ganz an die Vorschriften halten und Verantwortung übernehmen, wenn Dinge schiefgehen. Die EU-Verbraucherrechte gelten sowohl offline als auch online. Es ist erfreulich, dass Airbnb bereit ist, die notwendigen Änderungen vorzunehmen und damit für volle Transparenz und Klarheit darüber zu sorgen, wofür Verbraucher bezahlen. Diese Maßnahme ist Teil eines breiteren Engagements für einen stärkeren Verbraucherschutz im Internet. Deshalb haben wir vor einigen Monaten im Rahmen der „Neugestaltung der Rahmenbedingungen für die Verbraucher“ gestärkte Verbraucherschutzvorschriften vorgeschlagen.

Mangelnde Preistransparenz und andere unlautere Geschäftspraktiken

Airbnb hat sich verpflichtet, den Gesamtpreis der Buchungen einschließlich zusätzlicher Gebühren wie Service- und Reinigungsgebühren darzustellen. Falls eine Berechnung des Endpreises im Voraus nicht möglich ist, will das Unternehmen den Verbraucher deutlich darauf hinweisen, dass zusätzliche Gebühren anfallen könnten. Das Unternehmen hat sich außerdem verpflichtet, deutlich anzugeben, ob die Unterbringung von einem privaten oder einem gewerblichen Betreiber angeboten wird, da jeweils unterschiedliche Verbraucherschutzvorschriften gelten.

Klarstellung von Geschäftsbedingungen und Beseitigung gesetzeswidriger Konditionen

Airbnb hat sich zu einer Reihe von Änderungen an seinen Geschäftsbedingungen verpflichtet, um sie mit den EU-Verbraucherschutzvorschriften in Einklang zu bringen: Es wird deutlich gemacht, dass Verbraucher von allen verfügbaren Rechtsbehelfen und insbesondere von dem Recht Gebrauch machen können, einen Gastgeber im Fall eines persönlichen Schadens oder sonstiger Schäden zu verklagen. Airbnb wird die Verbraucher deutlich darüber informieren, dass sie das Recht haben, vor den Gerichten ihres Wohnsitzlandes gegen Airbnb zu klagen. Airbnb muss Verbraucher informieren, wenn es beschließt, einen Vertrag zu kündigen oder Inhalte zu entfernen, und den Verbrauchern gegebenenfalls das Recht auf Einlegung eines Rechtsmittels und auf Entschädigung einräumen.

Nächste Schritte

Bis Ende Dezember 2018 soll das Unternehmen nun seine Vorschläge fertigstellen und die Änderungen in allen für die EU und den Europäischen Wirtschaftsraum relevanten Sprachen umsetzen. Bei Verstößen können die Verbraucherschutzbehörden beschließen, Durchsetzungsmaßnahmen zu ergreifen.

Hintergrund

In einem Treffen mit der Kommission und EU-Verbraucherschutzbehörden hat Airbnb die geänderten Geschäftsbedingungen und Preisdarstellungsweisen vorgestellt. Das Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC) hat eine gemeinsame Bewertung (in Form eines gemeinsamen Standpunkts) der Geschäftspraktiken von Airbnb erstellt. Federführend war dabei die norwegische Verbraucherbehörde (Forbrukertilsynet). Die angeschlossenen Behörden forderten Airbnb auf, bis Ende August detaillierte Lösungen für die Einhaltung des EU-Verbraucherrechts vorzuschlagen (siehe Pressemitteilung). Sie wurden dabei von der Europäischen Kommission unterstützt.

Die EU-Verordnung über die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz bringt die nationalen Verbraucherschutzbehörden in einem gesamteuropäischen Durchsetzungsnetz zusammen. Auf dieser Rechtsgrundlage kann eine nationale Behörde in einem EU-Land um Unterstützung ihres Pendants in einem anderen EU-Land ersuchen, um einen grenzüberschreitenden Verstoß gegen das EU-Verbraucherrecht zu unterbinden. Die aktive Zusammenarbeit der Behörden dient der Durchsetzung verschiedener Vorschriften des EU-Verbraucherrechts durchzusetzen, wie z. B. der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher oder der Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln.

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