Der Internationale Gerichtshof hat am Freitag (18.) entschieden, dass er für die Anhörung eines Streits zwischen Guyana und Venezuela über die Abgrenzung seiner Landgrenze zuständig ist. Damit soll letztendlich entschieden werden, wer die Rechte an Offshore-Öl- und Gasfelder besitzt. In einer 12-4-Entscheidung stellten die Richter des UN-Gerichts fest, dass sie für die Anhörung einer Klage von Guyana zuständig sind und argumentierten, dass die Grenze durch ein Schiedsverfahren zwischen Venezuela und der damaligen Kolonie Britisch-Guayana von 1899 bereits festgelegt wurde.
Das venezolanische Regime hatte argumentiert, dass Den Haag nicht zuständig sei und bevorzugte direkte Gespräche mit Guyana gegenüber seinen Ansprüchen auf eine Fläche von etwa 159.500 Quadratkilometern westlich des Flusses Essequibo. Guyanas Regierung wies wie die demokratischen Regierungen Lateinamerikas mehrfach darauf hin, das Diktator Maduro nicht das rechtmäßge Staatsoberhaupt von Venezuela sei und es keine direkten Gespräche mit dem Regime geben wird.
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