Peru: Justiz genehmigt erstmals Sterbehilfe – Update

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Estrada leidet seit ihrem 12. Lebensjahr an einer fortschreitenden Polymyositis (Foto: Twitter)
Datum: 15. Juli 2022
Uhrzeit: 07:02 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Zum ersten Mal in der Geschichte Perus hat der Oberste Gerichtshof am Donnerstagnachmittag (14.) Ortszeit Sterbehilfe für eine an einer unheilbaren Krankheit leidenden Frau gewährt. Damit wird eine erstinstanzliche Anordnung bestätigt, die es der Psychologin Ana Estrada ermöglicht, sich das Leben zu nehmen, wann immer sie es wünscht. Das Urteil wurde mit vier Stimmen angenommen, zwei Richter waren dagegen. Estrada leidet seit ihrem 12. Lebensjahr an einer fortschreitenden Polymyositis (entzündliche Muskelerkrankung). Die Genehmigung eröffnet nicht die Möglichkeit weiterer Euthanasie, sondern wird nur auf Estrada angewendet.

Der ehemalige Bürgerbeauftragte Pueblo Walter Gutierrez wies darauf hin, dass dieser Fall nicht mehr vor dem Verfassungsgerichtshof verhandelt werden kann, da die Entscheidung bereits auf der Grundlage eines anerkannten Rechts getroffen wurde. In den nächsten Tagen wird darüber diskutiert, wie das medizinische Verfahren der Euthanasie durchgeführt werden soll – wenn Estrada sich dafür entscheidet.

Update, 28. Juli

Die peruanische Justiz hat am Mittwoch das Recht auf einen würdigen Tod durch Sterbehilfe für Ana Estrada, eine 43-jährige Frau, endgültig bestätigt. Das Urteil kam zustande, nachdem ein früherer Richter des Obersten Gerichtshofs seinen Standpunkt geändert hatte, so dass der Fall endgültig entschieden werden konnte und die vier erforderlichen Stimmen erreicht wurden. „Der Richter des Obersten Gerichtshofs Carlos Calderón Puertas schließt sich der Mehrheitsmeinung der Richter in Bezug auf das medizinische Protokoll in der Berufung auf die Konsultation des von Ana Estrada durchgeführten Amparo-Prozesses an und löst den Fall endgültig auf“, teilte die Justizbehörde auf ihrem Twitter-Account mit. Auf diese Weise wurde das Euthanasieprotokoll, das bis zum Urteil des Obersten Gerichtshofs vom 15. Juli galt, festgelegt. Dies wird gemeinsam vom Gesundheitsministerium (Minsa) und der Sozialversicherung durchgeführt.

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