Guatemala: US-Paar wegen Besitzes von 722 Maya-Reliquien verhaftet

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Die guatemaltekische Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag (17.) in der Wohnung eines amerikanischen Ehepaars, das am 14. November verhaftet wurde und gegen das nun ermittelt wird, eine Vielzahl von 722 archäologischen Maya-Reliquien gefunden (Fotos: Policía Nacional Civil de Guatemala)
Datum: 18. November 2022
Uhrzeit: 06:49 Uhr
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Autor: Redaktion
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Die guatemaltekische Staatsanwaltschaft hat am Donnerstag (17.) in der Wohnung eines amerikanischen Ehepaars, das am 14. November verhaftet wurde und gegen das nun ermittelt wird, eine Vielzahl von 722 archäologischen Maya-Reliquien gefunden. Hunderte von archäologischen Maya-Relikten aus Jade und Basalt in verschiedenen Größen wurden von der Staatsanwaltschaft für Verbrechen gegen das kulturelle Erbe bei einer Operation im Haus von Stephanie Jolluck und Giorgio Rossilli, zwei Amerikanern, die in der von Vulkanen umgebene Kleinstadt „Antigua Guatemala“ im Süden des zentralamerikanischen Landes leben, sichergestellt.

Die beiden US-Amerikaner wurden am vergangenen Sonntag von der guatemaltekischen Polizei festgenommen, als sie versuchten, 166 archäologische Stücke in ihrem Auto zu transportieren. Nach Angaben des guatemaltekischen Ministeriums für Kultur und Sport handelt es sich bei neunzig Prozent der am Sonntag beschlagnahmten einhundertsechsundsechzig Stücke um Originale und bei den restlichen zehn Prozent um Repliken. Außerdem war Jolluck einige Tage zuvor verhaftet worden, als sie versuchte, Guatemala über den internationalen Flughafen La Aurora mit mehreren Maya-Kunsthandwerken in ihrem Gepäck zu verlassen. Es besteht der Verdacht, dass die Amerikaner zu einer Bande gehören, die in den illegalen Handel mit Kulturgütern verwickelt ist, was noch überprüft werden muss, so eine Quelle aus der Generalstaatsanwaltschaft.

Das Paar musste nicht ins Gefängnis, zahlte eine Geldstrafe von jeweils 6.500 US-Dollar und darf das zentralamerikanische Land nicht verlassen. Die Staatsanwaltschaft hat drei Monate Zeit, dem Gericht weitere Beweise vorzulegen um zu entscheiden, ob sie vor Gericht gestellt werden sollen oder nicht. In Guatemala gilt es als Straftat, mit archäologischen Artefakten zu handeln, da diese als nationales Kulturerbe registriert sind.

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