Schadenersatz für die Nutzung eines Hafens auf Kuba

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Die schwimmenden Städte auf den Weltmeeren beherbergen Tausende Passagiere und mehr als 1.000 Crew-Mitglieder, die für einen begrenzten Zeitraum auf engstem Raum zusammenleben (Foto: Latinapress)
Datum: 31. Dezember 2022
Uhrzeit: 07:46 Uhr
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Autor: Redaktion
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Die Norwegian Cruise Line (NCLH.N) muss 110 Millionen US-Dollar Schadenersatz für die Nutzung eines Hafens zahlen, den das kubanische Regime 1960 beschlagnahmt hatte. Das entschied ein US-Richter am Freitag (30.), ein Meilenstein für Kubano-Amerikaner, die eine Entschädigung für die Beschlagnahmung von Vermögenswerten aus der Zeit des Kalten Krieges fordern. Die Entscheidung der US-Bezirksrichterin Beth Bloom in Miami folgt auf ihr Urteil vom März, wonach die Nutzung des Kreuzfahrthafenterminals in Havanna einen Handel mit beschlagnahmtem Eigentum darstellt, das dem Kläger, der in Delaware eingetragenen Havana Docks Corp. „Das Urteil ergeht zugunsten des Klägers Havana Docks Corporation und gegen Norwegian Cruise Line Holdings, Ltd“, heißt es in der Entscheidung. „Dem Kläger wird ein Schadenersatz in Höhe von 109.848.747,87 US-Dollar zugesprochen“ und Norwegian soll zusätzlich 3 Millionen US-Dollar an Anwaltsgebühren und Kosten zahlen.

Der kubanische Diktator Miguel Diaz-Canel hat das Helms-Burton-Gesetz scharf kritisiert und es als extraterritoriale Verletzung des internationalen Rechts bezeichnet. Havana Docks hatte auch die Kreuzfahrtgesellschaften Carnival (CCL.N), Royal Caribbean (RCL.N) und MSC auf der Grundlage des Helms-Burton-Gesetzes verklagt, das es US-Bürgern erlaubt, gegen die Nutzung von Eigentum zu klagen, das nach 1959 auf Kuba beschlagnahmt wurde. Das Urteil könnte weitere Klagen von Exilkubanern nach sich ziehen, die Ansprüche in Höhe von schätzungsweise 2 Milliarden US-Dollar wegen der Beschlagnahmung von Vermögenswerten unter dem verstorbenen kubanischen Diktator Fidel Castro geltend machen. Außerdem könnte es multinationale Unternehmen an die Komplikationen erinnern, die mit Geschäften des kommunistischen Regimes verbunden sein können.

Nach der vom ehemaligen Präsidenten Barack Obama ausgehandelten Entspannung, die einige Bestimmungen des seit dem Kalten Krieg bestehenden US-Embargos lockerte, durften US-Kreuzfahrtschiffe 2016 zum ersten Mal seit Jahrzehnten wieder nach Kuba fahren. Doch die Trump-Administration ordnete 2019 einen Stopp für alle derartigen Kreuzfahrten an, um Kuba wegen seiner Unterstützung für den venezolanischen Diktator Nicolas Maduro, einen ideologischen Gegner Washingtons, unter Druck zu setzen. Die Trump-Administration erlaubte auch US-Bürgern, Dritte wegen der Nutzung von Eigentum zu verklagen, das von kubanischen Behörden beschlagnahmt wurde – eine Bestimmung des Helms-Burton-Gesetzes, auf die seit der Verabschiedung des Gesetzes 1996 jeder vorherige Präsident verzichtet hatte.

Havana Docks behauptet, dass Kuba, das einem jahrzehntelangen US-Handelsembargo unterliegt, es nie für die Übernahme des Grundstücks entschädigt hat und verklagte die vier Kreuzfahrtgesellschaften 2019 vor dem US-Bezirksgericht für den südlichen Bezirk von Florida. Bloom entschied im März, dass die Unternehmen nach dem Helms-Burton-Gesetz, auch bekannt als Libertad-Gesetz, schadensersatzpflichtig seien. Nach Angaben des U.S.-Cuba Trade and Economic Council, einer gemeinnützigen Organisation, die Informationen über die Beziehungen zwischen den beiden Ländern bereitstellt, belaufen sich die 5.913 bescheinigten Ansprüche für in Kuba beschlagnahmtes Eigentum auf fast 2 Milliarden US-Dollar an Verbindlichkeiten. Vierundvierzig Klagen wurden unter Titel III des Helms-Burton-Gesetzes eingereicht, sagt die Organisation. „Für die derzeitigen Kläger kubanischer Abstammung wird (die Entscheidung) einen Moment der Genugtuung bedeuten“, sagte John Kavulich, der Präsident der Gruppe. „Es wird ihnen einen Moment geben, in dem sie sagen können: ‚Ihr könnt weglaufen, aber ihr könnt euch nicht verstecken'“, fügte er hinzu.

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