Das Europaparlament hat für ein umstrittenes EU-Gesetz gegen Abholzung wie geplant einen Aufschub um ein Jahr beschlossen. Nach Protesten von Handelspartnern aus Lateinamerika wie Brasilien, Argentinien oder Paraguay hatte die EU-Kommission bereits vorgeschlagen, das Verkaufsverbot um ein Jahr zu verschieben. Unternehmen haben nun ein weiteres Jahr Zeit, um die neuen EU-Vorschriften zur Verhinderung der Abholzung von Wäldern einzuhalten. Diese verbieten den Verkauf von Produkten, die aus abgeholzten Wäldern stammen, in der EU. Das Parlament nahm die vorläufige politische Einigung mit dem Rat zur Verschiebung der Anwendung der neuen Vorschriften mit 546 Stimmen an, bei 97 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen.
Große Betreiber und Händler müssen die Verpflichtungen dieser Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2025 einhalten, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026. Diese zusätzliche Zeit soll Unternehmen auf der ganzen Welt dabei helfen, die Vorschriften ab dem Zeitpunkt der Anwendung reibungsloser umzusetzen, ohne die Ziele des Gesetzes zu untergraben. Die Kommission hat vorgeschlagen, den Geltungsbeginn der Entwaldungsverordnung um ein Jahr zu verschieben. Damit reagierte sie auf die von EU-Mitgliedstaaten, Nicht-EU-Ländern, Händlern und Betreibern geäußerten Bedenken, dass sie die Vorschriften nicht vollständig einhalten könnten, wenn sie ab Ende 2024 gelten würden.
Auf Ersuchen des Parlaments hat sich die Kommission verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sowohl das Informationssystem für Betreiber und Händler als auch der Vorschlag zur Risikoklassifizierung von Ländern und Regionen so bald wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30. Juni 2025, vorliegen. Im Rahmen einer allgemeinen Überprüfung der Verordnung, die spätestens am 30. Juni 2028 erwartet wird, wird die Kommission zusätzliche Maßnahmen zur Vereinfachung und Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen prüfen.
Zitat
Nach der Abstimmung sagte die Berichterstatterin des Parlaments Christine Schneider (EVP, DE): „Wir haben versprochen und wir haben geliefert. Wir haben den Forderungen mehrerer Sektoren, die mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, Rechnung getragen und sichergestellt, dass betroffene Unternehmen, Förster, Landwirte und Behörden ein zusätzliches Jahr Zeit haben, sich vorzubereiten. Diese Zeit muss effektiv genutzt werden, um sicherzustellen, dass die in der verbindlichen Erklärung der Kommission angekündigten Maßnahmen, einschließlich der Online-Plattform und der Risikokategorisierung, konsequent umgesetzt werden, um mehr Vorhersehbarkeit entlang der gesamten Lieferkette zu schaffen. In der Überprüfungsphase für Länder oder Regionen mit geringem Risiko werden eine Folgenabschätzung und weitere Vereinfachungen folgen, um den Ländern einen zusätzlichen Anreiz zu bieten, ihre Waldschutzpraktiken zu verbessern.
„Das Parlament wird den Prozess zur Reduzierung der Bürokratie genau verfolgen und sicherstellen, dass den Worten der Kommission auch Taten folgen. Unser Ziel bleibt klar: Interessenvertreter und Verbraucher dürfen durch die Umsetzung dieser Verordnung nicht negativ beeinflusst werden.“
Nächste Schritte
Bevor die einjährige Verzögerung in Kraft treten kann, muss der vereinbarte Text auch vom Rat gebilligt und vor Ende 2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden.
Hintergrund
Nach Schätzungen der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gingen zwischen 1990 und 2020 rund 420 Millionen Hektar Wald – eine Fläche größer als die EU – durch Abholzung verloren. Der Verbrauch in der EU macht etwa 10 % der weltweiten Abholzung aus , wovon mehr als zwei Drittel auf die Produktion von Palmöl und Soja zurückzuführen sind. Mit der am 19. April 2023 vom Parlament verabschiedeten Entwaldungsverordnung soll der Klimawandel und der Verlust der biologischen Vielfalt bekämpft werden, indem die Entwaldung im Zusammenhang mit dem EU-Konsum von Produkten aus den Bereichen Rinder, Kakao, Kaffee, Palmöl, Soja, Holz, Gummi, Holzkohle und bedrucktes Papier verhindert wird.
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