Generalstaatsanwaltschaft fordert Verhaftung von Ex-Präsident Lula da Silva

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Das Berufungsgericht in Porto Alegre hat das Urteil der ersten Instanz gegen den früheren brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio Lula da Silva bestätigt (Foto: Archiv)
Datum: 06. März 2018
Uhrzeit: 11:10 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die brasilianische Generalstaatsanwaltschaft hat ihren Antrag auf Festnahme des ehemaligen Präsidenten Lula da Silva wiederholt. Rechtsanwälte von Lula hatten Berufung gegen das in zweiter Instanz verhängte Urteil von 12 Jahren Haft erhoben (passive Korruption und Geldwäsche). Im Januar dieses Jahres hatten drei Richter des Landgerichts das Urteil gegen Lula da Silva von neun auf zwölf Jahre Gefängnis erhöht. Am 20. Februar reichte die Verteidigung des ehemaligen Präsidenten den Antrag zur Abklärung ein, der die erteilte Entscheidung allerdings nicht ändern kann, da sie einstimmig erteilt wurde.

Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs aus dem Jahr 2016 ermöglicht es, ein Urteil in Kraft zu setzen, wenn alle Rechtsmittel in zweiter Instanz abgeschlossen sind – auch wenn die Möglichkeit besteht, dass in höheren Instanzen weitere Rechtsmittel eingelegt werden. In diesem Sinne vertritt die Staatsanwaltschaft die Auffassung, dass das Urteil gegen den ehemaligen Präsidenten aufrechterhalten und vollzogen werden muss, selbst wenn „zwei wesentliche Fehler“ der Anklage noch korrigiert werden müssen.

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