Mexiko: Verkaufsverbot für Frida Kahlo Barbie-Puppe

kalho

Verwandte von Kahlo hatten reklamiert, dass die Hersteller der Puppe das Ebenbild der mit Abstand bekanntesten Malerin Mexikos ohne Erlaubnis benutzt hatten (Foto: ScreenshotYouTube)
Datum: 21. April 2018
Uhrzeit: 16:17 Uhr
Leserecho: 1 Kommentar
Autor: Redaktion
Sprachkurs Spanisch (Mexiko)

Ein Gericht hat den Verkauf einer umstrittenen Frida Kahlo Barbie-Puppe in Mexiko verboten und entschieden, dass Mitglieder ihrer Familie die alleinigen Rechte an ihrer Darstellung besitzen. Die Spielzeugfirma Mattel hatte eine Reihe neuer Barbie-Puppen lanciert, die auf „inspirierenden Frauen“ basiert – darunter auch die Künstlerin Frida Kahlo. Die 1907 als Magdalena Carmen Frieda Kahlo y Calderón Geborene war eine mexikanische Malerin. Sie zählt zu den bedeutendsten Vertreterinnen einer volkstümlichen Entfaltung des Surrealismus, wobei ihr Werk bisweilen Elemente der Neuen Sachlichkeit zeigt.

Verwandte von Kahlo hatten reklamiert, dass die Hersteller der Puppe das Ebenbild der mit Abstand bekanntesten Malerin Mexikos ohne Erlaubnis benutzt hatten. Ebenfalls wurde bemängelt, dass der Teint der Puppe zu hell sei. Das Urteil des Gerichts gilt nur in Mexiko und kann angefochten werden, obwohl die Anwälte von Mattel noch nicht Stellung genommen haben. Laut einem Bericht von „AFP“ plant die Familie eine ähnliche Aktion (Verkaufsverbot) in den USA.

P.S.: Sind Sie bei Facebook? Dann werden Sie jetzt Fan von agência latinapress! Oder abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter und lassen sich täglich aktuell per Email informieren!

© 2009 - 2024 agência latinapress News & Media. Alle Rechte vorbehalten. Sämtliche Inhalte dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt. Vervielfältigung und Verbreitung nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IAP gestattet. Namentlich gekennzeichnete Artikel und Leser- berichte geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für Einsendungen und Rückmeldungen bitte das Kontaktformular verwenden.

Dies könnte Sie auch interessieren

Kommentarbereich

Hinweis: Dieser Kommentarbereich ist moderiert. Leser haben hier die Möglichkeit, Ihre Meinung zum entsprechenden Artikel abzugeben. Dieser Bereich ist nicht dafür gedacht, andere Personen zu beschimpfen oder zu beleidigen, seiner Wut Ausdruck zu verleihen oder ausschliesslich Links zu Videos, Sozialen Netzwerken und anderen Nachrichtenquellen zu posten. In solchen Fällen behalten wir uns das Recht vor, den Kommentar zu moderieren, zu löschen oder ggf. erst gar nicht zu veröffentlichen.
  1. In den USA kann die Familie nicht nur mit einem Verkaufsverbot rechnen, sondern, bei guten Anwälten, mit einer Forderung in Höhe des vollen Endverkaufspreises, abzüglich Verkaufssteuern, ohne Berücksichtigung jeglicher Kosten für Herstellung und Vertrieb. Denn da kein Prozentsatz für eine Lizenzgebühr ausgehandelt wurde, werden 100% der Verkaufspreises als zu unrecht angeeignet betrachtet.

Diese News ist älter als 14 Tage und kann nicht mehr kommentiert werden!