Mexiko: Verkaufsverbot für Frida Kahlo Barbie-Puppe
Verwandte von Kahlo hatten reklamiert, dass die Hersteller der Puppe das Ebenbild der mit Abstand bekanntesten Malerin Mexikos ohne Erlaubnis benutzt hatten (Foto: ScreenshotYouTube)
Ein Gericht hat den Verkauf einer umstrittenen Frida Kahlo Barbie-Puppe in Mexiko verboten und entschieden, dass Mitglieder ihrer Familie die alleinigen Rechte an ihrer Darstellung besitzen. Die Spielzeugfirma Mattel hatte eine Reihe neuer Barbie-Puppen lanciert, die auf „inspirierenden Frauen“ basiert – darunter auch die Künstlerin Frida Kahlo. Die 1907 als Magdalena Carmen Frieda Kahlo y Calderón Geborene war eine mexikanische Malerin. Sie zählt zu den bedeutendsten Vertreterinnen einer volkstümlichen Entfaltung des Surrealismus, wobei ihr Werk bisweilen Elemente der Neuen Sachlichkeit zeigt.
Verwandte von Kahlo hatten reklamiert, dass die Hersteller der Puppe das Ebenbild der mit Abstand bekanntesten Malerin Mexikos ohne Erlaubnis benutzt hatten. Ebenfalls wurde bemängelt, dass der Teint der Puppe zu hell sei. Das Urteil des Gerichts gilt nur in Mexiko und kann angefochten werden, obwohl die Anwälte von Mattel noch nicht Stellung genommen haben. Laut einem Bericht von „AFP“ plant die Familie eine ähnliche Aktion (Verkaufsverbot) in den USA.
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In den USA kann die Familie nicht nur mit einem Verkaufsverbot rechnen, sondern, bei guten Anwälten, mit einer Forderung in Höhe des vollen Endverkaufspreises, abzüglich Verkaufssteuern, ohne Berücksichtigung jeglicher Kosten für Herstellung und Vertrieb. Denn da kein Prozentsatz für eine Lizenzgebühr ausgehandelt wurde, werden 100% der Verkaufspreises als zu unrecht angeeignet betrachtet.
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In den USA kann die Familie nicht nur mit einem Verkaufsverbot rechnen, sondern, bei guten Anwälten, mit einer Forderung in Höhe des vollen Endverkaufspreises, abzüglich Verkaufssteuern, ohne Berücksichtigung jeglicher Kosten für Herstellung und Vertrieb. Denn da kein Prozentsatz für eine Lizenzgebühr ausgehandelt wurde, werden 100% der Verkaufspreises als zu unrecht angeeignet betrachtet.