Das Bundeskriminalamt (BKA) ist im Besitz von Daten, die in der Öffentlichkeit als sogenannte „Panama Papers“ bekannt sind. Diese Daten werden gemeinsam mit der hessischen Finanzverwaltung geprüft und ausgewertet, um strafrechtlichen und steuerrechtlichen Tatbeständen nachzugehen. Hierfür bereitet das BKA den mehrere Millionen Dateien umfassenden Bestand derzeit so auf, dass eine elektronische Auswertung möglich ist. Die Sichtung wird voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Das BKA hat hierzu eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) unter Beteiligung der Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main und mit Unterstützung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (GStA FfM) eingerichtet.
Ermittlungsverfahren aus diesem Komplex, soweit sie in die Zuständigkeit der hessischen Strafverfolgungsbehörden fallen, koordiniert die GStA FfM. In Fällen mit straf- oder steuerrechtlichen Bezügen ins Ausland werden das BKA und die OFD Frankfurt am Main eng mit den zuständigen Behörden kooperieren.
Bei den sogenannten Panama Papers handelt es sich um vertrauliche Dokumente der panamaischen Anwaltskanzlei Mossack Fonseca, die durch ein Datenleck ans Licht der Öffentlichkeit geraten sind. Es geht um 11,5 Millionen Dokumente zu über 214 000 Briefkastenfirmen, die von der Kanzlei aufgesetzt und betreut worden sein sollen. Den Enthüllungen zufolge profitierten von diesen Offshore-Diensten Politiker, Unternehmer, Kriminelle und Prominente, um ihr Vermögen zu verschleiern. Der deutsche Journalist Bastian Obermayer von der Süddeutschen Zeitung hatte die Dokumente von einer anonymen Quelle zugespielt bekommen.
Aufgrund des beachtlichen Umfangs des Materials hat die Zeitung dann die Entscheidung getroffen, die Daten gemeinsam mit dem Internationalen Konsortium investigativer Journalisten (ICIJ) auszuwerten. Die ersten Artikel zu den Panama Papers-Enthüllungen sind am 3. April 2016 veröffentlicht worden. Im Zuge der Enthüllungen hat das EU-Parlament einen Untersuchungsausschuss eingesetzt, um zu bewerten, wie die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgehen. Das einjährige Mandat des Untersuchungsausschusses endet am 8. Juni 2017, kann jedoch zweimal um jeweils drei Monate verlängert werden. Laut der „Süddeutschen Zeitung“ ist besonders auffällig, dass das Wort „Venezuela“ in den „Panama Papers“ in rund 241.000 Dokumenten auftaucht.
„Nach Angaben aus Berliner Regierungskreisen vom Dienstag wurden für den riesigen Datensatz mit Informationen über dubiose Geschäfte mit Briefkastenfirmen fünf Millionen Euro an eine „Quelle“ gezahlt.“