Hinterlinger oder Karabiner in der Hand

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Datum: 12. Februar 2010
Uhrzeit: 09:39 Uhr
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Autor: Otto Hegnauer
Sprachkurs Spanisch (Südamerika)

Halblebenslang war ich stolzer Besitzer eines Schulhauses von 1843. Ich habe das Schulhaus anlässlich eines „Verwandtenfluges“ selber beflogen und fotografiert. „Verwandtenflug“ nannte mein einstiger Fluglehrer Besuche von Verwandten und des eigenen Hauses aus der Luft; er bemerkte in makabrem Humor, diese Flüge seien die billigsten, weil man die Leichen nicht transportieren müsse. Sie lägen bereits im eigenen Garten… Ich hatte Glück wie immer, denn mir ging es nicht so.

Links daneben lag die „Baracke“ eines früheren Schreiners, sie behielt diesen Namen auch, nachdem ein begüterter Nachtclubbesitzer das Anwesen erstanden und zu einem Luxushaus umgebaut hatte. Guido war ein guter Nachbar, und wir pflegten freundschaftliche Beziehungen. Als Boss mehrerer Nachtclubs profitierte er von der Arbeit farbiger Tänzerinnen, die in unserem Land (und in anderen „entwickelten“ Ländern) ja mit einem „Künstlerinnenvisum“ offiziell einreisen und von etlichen Politikern und andern Individuen unbekleidet bewundert und betastet werden durften – quasi als Delegierte ihrer armen Familien in den Hugerländern, die aus dem heimgesandten Obulus schlecht und recht leben mussten. Das wird mal eine eigene Kolumne hergeben.

Nachdem mich die Gemeinde bat, im Erdgeschoss meines Riesenhauses schwarze Kriegsflüchtlinge aufzunehmen – den Umbau hätten sie gerne bezahlt und ich war keineswegs abgeneigt – reagierte der Genannte auf heftige, unerwartete Art. Er sagte nämlich wenn ich zusage, dann empfange er die Flüchtlinge mit dem Karabiner in der Hand. Das würde wieder zu neuen Kolumnen wie Druck, Fremdbestimmung oder Neutralität der Schweizer passen. Mein Anwalt hat mich gelehrt, „rassistisch“ dürfe man nicht brauchen, besonders gegenüber Freunden. Er pflegte sich juristischer auszudrücken: „Ethnische Motive wären nicht auszuschließen“.

Hinter meinem Haus – im Bild vorn – ein anderer Nachbar, mit dem ich weniger freundschaftliche Beziehungen pflegte. Er hieß „Hinderling“ und schien mir den rechten Namen zu haben, denn wir sagten ihm nur noch „Hinterling“. Er war ein altansässiger Bauer, ließ seine Kühe kaum je ins Freie, und kesselte schon in dunkler Morgenfrühe im Stall herum. Wenn ich um 4 Uhr, gelegentlich auch um 3 aufstand, um vor dem großen Stau an meinen Arbeitsplatz nach Zürich zu kommen, machte er neidisch-giftige Bemerkungen. Über Leute, die halt nicht aufstehen am Morgen, die das Geld umsonst verdienen und auch sonst alles Wüste. Ich sagte freundlich „Guten Morgen“ und reagierte im übrigen nicht.

Um mein Grundstück pflanzte und hegte ich einen „Lebhag“ aus Tuja, ich wollte mir ja nicht in mein selten belegtes Freizeit-Dorado blicken lassen. Der Bauer wollte das aber durchaus, und ohne mich je darauf angesprochen zu haben, reichte er beim Bezirksgericht Winterthur Klage gegen mich ein. Offenbar durften Umzäunungen nach einem bald zweihundertjährigen Gesetz, offenbar das einzige was der Bauer kannte, höchstens so und soviel Zentimeter hoch sein, und meine Tujas waren ein paar Zentimeter zu hoch. Auch der Straßen abstand war in Zentimetern vorgeschrieben, ich habe vergessen wie viel. Auch behauptete er, der Hag gäbe seinem Haus zu viel Schatten, obschon nur eine fensterlose Scheunenfront benachbart war. Das Gericht gab ihm recht, ich musste den Hag versetzen und stutzen, denn das Gesetz war zwar veraltet aber immer noch gültig, und „Recht“ heißt bekanntlich, blindlinge Gesetze zu leben.

Aber es war ein Pyrrhus-Sieg des Hinterlings, was mich freute und ein klein wenig die Ehre der Schweizer Rechtsprechung rettete: Hinterling wurde verknurrt, die Gerichtskosten in vollem Umfang zu berappen. Begründung: weil er zuerst nicht mit mir gesprochen hatte! Das geschah dem Kerl recht.

Der Mann war im übrigen nie nach Zürich geschweige denn ins Ausland gekommen, wahrscheinlich auch kaum je über die Gemeindegrenze hinaus. Ohne die gerichtliche Vorladung hätte er vielleicht auch die Regionalhauptstadt Winterthur nicht gekannt. Das dürfte seine „Kultur“ erklären.

Die Welt ist voll von Hinterlingern. In der Schweiz, wie auch hier in Haiti. Sie kennen wirklich nichts als was sie von den Eltern und in ihrer ( wohl bescheidenen ) Schule gelernt hatten. Ich hatte das Privileg, ein Leben lang gereist zu sein – kannte in der Schweiz das hinterste Bergtal und einiges mehr. Selbst wenn ich das Geld nicht dazu hatte, hatte ich Jobs gefunden oder solche geschaffen, die mich meine Ziele erreichen und finanzieren ließen. Für mich gehört Reisen zur Bildung, und wer nicht reist, bleibt ein Barbar. Das kann sogar bei Politikern und Präsidenten großer Länder vorkommen.

Hinterlinger (Sie finden das Wort weder im Duden noch in Wikipedia, wie viele meiner Wörter) sind verknorxte, engstirnige Wesen, eher Unmenschen als Menschen. Begriffe wie Flexibilität und Toleranz sind ihnen fremd, und Fremdwörter kennen sie ohnehin nicht. Sie kennen nur ihre lebenslang gleiche Arbeit, Schnaps und wenn es gut geht, Jasskarten.

Toleranz und Großzügigkeit gegenüber fremden Rassen, Werten und Kulturen lernt man nicht, wenn man sich hinter dem Ofen versteckt. Man lernt sie erst auf Reisen. Hinterlinger oder Karabiner in der Hand, wo ist da der Unterschied?

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Die exklusive Haiti-Kolumne im latina press Nachrichtenportal von Otto ‚Swissfot‘ Hegnauer. Der ehemalige Lehrer lebt seit mehreren Jahrzehnten auf Haiti und berichtet exklusiv von seinem täglichen Leben auf der Insel Hispaniola.

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