In Mexiko hat erneut ein Fall von grausamer Tierquälerei für Empörung in den sozialen Netzwerken gesorgt. Ismael Ávila, Mitglied der Parteiorganisation „Juventud Territorial del PRI de Morelia“, veröffentlichte mehrere Bilder eines in einer Plastikflasche eingeschlossenen Hundewelpen.
Die Bilder wurden am Sonntag (24.) auf Facebook hochgeladen und verursachten einen unmittelbaren Sturm der Wut und Empörung im Internet. „Pepsi sorgt für Überraschungen“, war eine der Nachrichten, die als Kommentar zu lesen war. Kurz danach war das Foto entfernt, der Benutzername geändert und eine Entschuldigung veröffentlicht.
„Ich bitte um Entschuldigung. Dieses Bild ist nicht von mir, mein Facebook-Account wurde gehackt. Ich betone, dass ich gegen jede Art von Tierquälerei bin“, schrieb der User Ávila. Trotz der Erklärung hat die „Juventud Territorial del PRI de Morelia“ ihr Mitglied ausgeschlossen und das Fehlverhalten scharf verurteilt. „Für dieses Verhalten gibt es von unserer Seite weder Solidarität oder Schutz. Eine schlechte Aktionen hat schlechte Folgen“, so die Partei auf ihrer Webseite.
Dies ist nicht der erste Fall von Tierquälerei, der in Mexiko für Aufruhr sorgt. Im August dieses Jahres hatte der 22-jährige Aarón Pino Martínez aus Tecate (Stadt im mexikanischen Bundesstaat Baja California) einen kleinen Hund gekreuzigt und das Foto auf seinem Facebook/Twitter-Account veröffentlicht. Kurz darauf gingen Tausende Nutzer der sozialen Netzwerke auf die Barrikaden und meldeten die abscheuliche Tat den Behörden, die den Fall untersuchte.
Vor rund zwei Wochen tötete ein Mann im mexikanischen Bundesstaat Nuevo León einen Jaguar und hatte das Raubtier nach eigenen Angaben “fachgerecht zerlegt und gekocht”. Elmer Sigarán veröffentlichte die Fotos auf den sozialen Netzwerken “Facebook” und “Twitter” und löste damit einen Sturm der Entrüstung aus. Die Staatsanwaltschaft hat bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet die zur Identifizierung und Festnahme der mutmaßlichen Täter führte. Das mexikanische Strafgesetzbuch sieht für die Jagd/Töten oder Einfangen einer bedrohten Tierart außer einer saftigen Geldstrafe auch eine Gefängnisstrafe von 1-9 Jahren vor.
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