Ab dem 15. Dezember tritt für Ausländer, die in das südamerikanische Land Kolumbien einreisen wollen oder müssen, eine neue Visumregelung in Kraft. Die Änderung besteht darin, die 21 bestehenden Visa-Arten auf drei zu reduzieren und den Einwanderungsstatus entsprechend dem Zweck des Besuchs festzulegen. Die Resolution 6045 vom 2. August 2017, welche die neuen Bestimmungen umrahmt, erweist sich als Vereinfachung, Vereinheitlichung und Straffung der Einwanderungsverfahren.
Neue Visakategorien:
1. Visum für Besucher (Typ V): für Ausländer, die Kolumbien einmal oder mehrmals besuchen oder sich vorübergehend im Land aufhalten wollen, ohne sich dauerhaft niederzulassen. Dieses Visum ermöglicht es dem Inhaber, u. a. Unternehmensführung, Marktforschung, Pläne oder Verfahren für Direktinvestitionen und Unternehmensgründungen durchzuführen.
2. Resident Visa (Typ R): für Personen, die sich in Kolumbien niederlassen oder ihren ständigen Wohnsitz in Kolumbien haben wollen.
3. Migrantenvisum (Typ M): für Ausländer, die in das Staatsgebiet einreisen oder bleiben wollen, um sich dort niederzulassen und die nicht die Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums vom Typ R“ erfüllen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Visa, die vor dem 15. Dezember ausgestellt wurden, gültig bleiben und an Bedingungen geknüpft sind. Der Inhaber muss ein Visum gemäß dem neuen Beschluss erst nach Ablauf des aktuellen Visums beantragen. Das Visaverfahren ändert sich nicht. Das seit 2013 in Kolumbien implementierte elektronische System wird weiterhin genutzt. Ebenso können alle drei Visumsarten bei jeder Konsularstelle im Ausland oder beim Visumbüro Bogotá bearbeitet werden. Ausländer aus Ländern, die derzeit kein Visum für Kolumbien benötigen, können das Land weiterhin besuchen. Vorausgesetzt, der Zweck des Besuchs ist für den Tourismus und unbezahlte Aktivitäten. Dies bedeutet, dass Nationalitäten, die kein Visum benötigen um nach Kolumbien einzureisen, dies weiterhin problemlos tun können, da sich nichts geändert hat.
Besondere Aufenthaltsgenehmigung (PEP):
Die spezielle Aufenthaltsgenehmigung (PEP) ist ausschließlich für venezolanische Staatsbürger bestimmt, die Kolumbien regelmäßig vor dem 28. Juli 2017 betreten haben – auch wenn sie ihre anfängliche Aufenthaltsdauer bereits überschritten haben.
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