Auswärtiges Amt: Warnung vor touristischen Reisen nach Peru

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Inka-Zitadelle ist der Hauptgrund für Reisen in das südamerikanische Land (Foto: Alex Proimos)
Datum: 06. Oktober 2020
Uhrzeit: 15:59 Uhr
Ressorts: Peru, Welt & Reisen
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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„Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru weiterhin gewarnt. Der internationale Passagierverkehr auf dem Land-, und Wasserweg ist ausgesetzt. Eine allmähliche Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs hat am 5. Oktober 2020 begonnen. Angeflogen werden seitdem Kolumbien, Ecuador, Panama, Paraguay, Uruguay, Bolivien und Chile. Die Flugdauer darf 4 Stunden nicht überschreiten. Eine Wiederaufnahme des Tourismus ist damit nicht verbunden. Reisebüros dürfen seit 1. Oktober 2020 lediglich Reservierungen und damit verbundene Tätigkeiten wieder vornehmen.

Die peruanische Regierung hat den im März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich 31. Oktober 2020 verlängert. Es gilt in ganz Peru eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 23 Uhr bis 4 Uhr. Seit Mitte September dürfen an Sonntagen keine Privatwagen genutzt werden. Zudem gilt an allen Tagen ein Verbot von privaten Treffen auch in Privatwohnungen. Für die Regionen Abancay (Apurímac), Huamanga (Ayacucho) und Huánuco (Huánuco) gilt im Rahmen der „Cuarentena Focalizada“ eine nächtliche Ausgangssperre von 20 Uhr bis 4 Uhr, sonntags ganztägig. In den Regionen Cusco, Moquegua, Puno und Tacna gilt die komplette Ausgangssperre weiterhin sonntags.

In den übrigen Regionen gilt eine Verpflichtung zur Selbstisolierung nur noch für Kinder bis 12 Jahre und Personen, die älter als 65 Jahre sind, sowie für Personen, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören (z.B. mit Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Herzerkrankungen, Lungenkrankheiten oder Krebs). Kinder bis 12 Jahren sollen das Haus nicht verlassen. Sie dürfen sich jedoch täglich in Begleitung eines Erwachsenen, der im selben Haushalt wohnt, für 60 Minuten im Umkreis von 500 Metern zur Wohnung im Freien aufhalten. Sie müssen dabei eine Mund-Nasen-Maske tragen und eine Distanz von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einhalten.

In der Öffentlichkeit müssen alle Personen eine Mund-Nasen-Maske tragen und eine Distanz von mindestens einem Meter zu anderen Personen einhalten“.

Auswärtiges Amt, 6. Oktober 2020

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