Seit Sonntag (1. November) können Ausländer, denen ein legaler Aufenthalt oder Sonderaufenthalt genehmigt wurde, auf dem Landweg nach Costa Rica einreisen. Dazu müssen diese Personen im Besitz einer gültigen Versicherung der costaricanischen Sozialversicherungskasse sein, oder in deren Ermangelung eine Reiseversicherung in von in Costa Rica zugelassenen Versicherungsgesellschaften besitzen.
Die Ausländerbehörde wird den Ausländern für die Dauer von 14 Tagen eine Anordnung zur gesundheitlichen Isolierung/Quarantäne ausstellen, die während ihres Aufenthalts im Land vollständig eingehalten werden muss.
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