Am 6. Oktober untersagte El Salvadors Höchstgericht erneut die Verhaftung von fünf hochrangigen ehenmaligen Offizieren, die von einem spanischen Gericht wegen der Beiteiligung an den Jesuitenmorden im November 1989 angeklagt und via Interpol zur Verhaftung ausgeschrieben sind.
Der Gerichtshof wies – so wie schon im August – auch den zweiten Haftbefehl zurück. Erneut wurde der Entscheid damit begründet, dass das Ansuchen der Interpol lediglich eine Lokalisierung, aber nicht eine Festnahme mit dem Ziel der Auslieferung verlange. Daher ist die Polizei auch nicht berechtigt, die Angeklagten zu verhaften.
Insgesamt sind vor dem spanischen Gericht 20 ehemalige Offiziere angeklagt. Ihnen wird Planung und Durchführung eines der schlimmsten Verbrechen des Bürgerkriegs von 1980-1992 zur Last gelegt, nämlich die Ermordung von sechs Jesuiten, ihrer Haushälterin und deren Tochter in den Morgenstunden des 16. November 1989.
Da fünf der Ermordeten Jesuiten spanische Staatsbürger waren, brachten Angehörige und Verteter der Jesuitenuniversität den Fall vor ein spanisches Gericht.
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