Rat billigt Verordnung über fairen Wettbewerb im Luftverkehr

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Ein fairer Wettbewerb zwischen Luftverkehrsunternehmen trägt zu einer größeren Auswahl an Flügen und erschwinglicheren Preisen für die Kunden bei (Foto: Latinapress)
Datum: 09. April 2019
Uhrzeit: 14:18 Uhr
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Autor: Redaktion
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Angesichts des steigenden weltweiten Wettbewerbs gibt die EU sich ein wirksames Instrument, um gegen etwaige unfaire Geschäftspraktiken von Luftverkehrsunternehmen aus Drittstaaten vorzugehen. Die heute vom Rat angenommene Verordnung soll einen gesunden Wettbewerb sicherstellen und dafür sorgen, dass es weiterhin überall in der EU gute Verkehrsanbindungen gibt. Der Vorsitz des Rates und das Europäische Parlament hatten diesbezüglich am 20. November 2018 eine vorläufige Einigung erzielt. Ein fairer Wettbewerb zwischen Luftverkehrsunternehmen trägt zu einer größeren Auswahl an Flügen und erschwinglicheren Preisen für die Kunden bei.

Mit der Verordnung erhält die Kommission die Befugnis, Untersuchungen durchzuführen und finanzielle oder operative Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, wenn ein Luftverkehrsunternehmen aus einem Drittstaat marktverzerrende Praktiken anwendet, die einem Luftverkehrsunternehmen aus der EU Schaden zugefügt haben oder eindeutig zufügen könnten. Sowohl die finanziellen als auch die operative Abhilfemaßnahmen werden im Wege von Durchführungsrechtsakten der Kommission erlassen. Die operativen Maßnahmen unterliegen jedoch einem strengeren Verfahren.

Die Neuregelung ersetzt die bestehende Verordnung 868/2004, die sich als unwirksam erwiesen hat und in der Praxis nie angewandt wurde. Auf internationaler Ebene gibt es derzeit keinen Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) oder der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) zur Regelung des Wettbewerbs zwischen Luftfahrtunternehmen.

Mit der heutigen Abstimmung im Rat wurde das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Das Europäische Parlament hat am 14. März 2019 abgestimmt. Die Verordnung wird von den beiden EU-Organen unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Sie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

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