„Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wird vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Peru weiterhin gewarnt. Die Grenzen des Landes sind geschlossen und der internationale Passagierverkehr auf dem Land-, Luft-, See- und Flussweg ist ausgesetzt. Es ist damit seit 16. März 2020 nicht mehr möglich, nach Peru ein- oder auszureisen. Mit einer Wiederaufnahme des internationalen Flugverkehrs ist bis auf weiteres nicht zu rechnen.
Die peruanische Regierung hat den am 16. März 2020 ausgerufenen Ausnahmezustand bis einschließlich 31. August 2020 verlängert. Seit 1. Juli 2020 gilt in ganz Peru eine Ausgangssperre in der Zeit von 22 Uhr bis 4 Uhr.
Für die Regionen Arequipa, Ica, Junín, Huánuco, San Martín, Madre de Dios, Moquegua, Tacna, Cusco, Puno, Huancavelica, Cajamarca, Amazonas, Apurímac und Áncash gilt erneut eine ganztägige Ausgangssperre. Zudem besteht in diesen Regionen bis auf weiteres eine „obligatorische soziale Isolierung (Quarantäne)“ für alle. Während des Ausnahmezustands müssen sich die Bewohner der zuvor genannten Regionen zu Hause oder in einer Unterkunft aufhalten. Das Verlassen ist nur zu besonderen Gelegenheiten gestattet, so etwa für einen Angehörigen des Haushalts, um Lebensmittel einzukaufen sowie eine Bank oder Apotheke aufzusuchen, ebenso für Personen, die sich im Notfall in ärztliche Behandlung begeben müssen. Die Überlandverbindungen für die o.g. Provinzen wurden bis auf weiteres wieder ausgesetzt (sowohl zu Land als auch in der Luft).
In den übrigen Regionen gelten die vorgenannten Beschränkungen nur noch für Kinder bis 14 Jahre und Personen, die älter als 65 Jahre sind, sowie für Personen, die einer gesundheitlichen Risikogruppe angehören (z.B. mit Vorerkrankungen wie Bluthochdruck, Diabetes, Herzerkrankungen, Lungenkrankheiten oder Krebs). Kinder bis 14 Jahren dürfen sich in Begleitung eines Erwachsenen, der im selben Haushalt wohnt, für eine Stunde außerhalb der Wohnung aufhalten, müssen jedoch im Umkreis von 500 Metern zur Wohnung bleiben. Sie müssen dabei eine Mund-Nasen-Maske tragen und eine Distanz von mindestens zwei Metern zu anderen Personen einhalten.
In der Öffentlichkeit muss von allen Personen eine Mund-Nasen-Maske getragen und eine Distanz von mindestens einem Meter zu anderen Personen eingehalten werden“.
Auswärtiges Amt, 5. August
Leider kein Kommentar vorhanden!