Am 26. August 2020 wurde die Verordnung Nr. 419/2020 mit neuen Bestimmungen für die Einreise von Ausländern, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, in Brasilien veröffentlicht. Die Einreise auf dem Luftweg mit einem entsprechenden Visum ist generell gestattet. Die Einreise von Touristen und Besuchern, mit oder ohne Visum, auf dem Luftweg für Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen ist gestattet, vorausgesetzt, sie legen der Flug- oder Schiffsgesellschaft und bei der Einreise in Brasilien einen Nachweis über den Abschluss einer in Brasilien gültigen Auslandskrankenversicherung vor, die die folgenden Mindestanforderungen erfüllen muss:
– die Gültigkeitsdauer muss der geplanten Reisezeit entsprechen;
– die Mindestdeckungssumme muss mindestens R$ 30.000,00 betragen;
– ausgestellt auf Portugiesisch oder Englisch.
Des Weiteren ist die Ankunft von internationalen Flügen und die Einreise über Flughäfen in den folgenden brasilianischen Bundesstaaten untersagt:
– Goiás (GO),
– Mato Grosso do Sul (MS),
– Rio Grande do Sul (RS),
– Rondônia (RO),
– Roraima (RR) und
– Tocantins (TO).
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