Tourismus: Vor Reisen in die Dominikanische Republik wird derzeit gewarnt

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Coronavirus: Hygiene hat oberste Priorität (Foto: AgenciaBrasil)
Datum: 06. November 2020
Uhrzeit: 17:40 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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„Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin zu Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr und zu Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens. Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Dominikanische Republik wird derzeit gewarnt. Die Dominikanische Republik ist weiterhin als Risikogebiet eingestuft.

Einreise

Seit dem 1. Juli 2020 hat die Dominikanische Republik ihre Grenzen für die Einreise von Ausländern geöffnet. Die Zahl ankommender kommerzieller Flüge ist jedoch nach wie vor gering. Auch die Einreise per Schiff ist möglich. Bei Einreise an den Flughäfen werden stichprobenartig COVID-19-Schnelltests durchgeführt. Reisende sind verpflichtet, ggf. daran mitzuwirken – es sei denn, sie können ein negatives Testergebnis vorlegen, das nicht älter als 5 Tage vor Einreise sein darf. Bei positivem Testergebnis erfolgt ein PCR-Test; wenn dieser ebenfalls positiv ist, muss sich der Reisende in Quarantäne begeben. Zu diesem Zweck hat das Gesundheitsministerium Isolierstationen eingerichtet, auf denen Reisende die notwendige Betreuung erhalten.

Reiseverbindungen

Der kommerzielle Flugverkehr in die Dominikanische Republik ist möglich, jedoch ist die Zahl ankommender Flüge noch gering. Auch die Einreise per Schiff ist möglich. Reisen im Land selbst, z.B. per Bus oder Auto, sind (unter Beachtung der Sperrstunde) möglich.

Beschränkungen im Land

Seit 20. Juli 2020 hat das Land erneut den Ausnahmezustand verhängt. Die Regelung wurde inzwischen mehrfach verlängert – zuletzt bis 1. Dezember 2020. Derzeit gilt montags bis freitags eine landesweite Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr, an Samstagen und Sonntagen von 19 bis 5 Uhr. Diese Regelung soll am 11. November 2020 überprüft werden. Hotels sind geöffnet, unterliegen aber besonderen Abstands- und Hygieneregeln und dürfen zudem nur eine bestimmte Zahl an Gästen aufnehmen. Die geltenden Regelungen werden stets in den lokalen Medien wiedergegeben.

Hygieneregeln

Das Tragen eines Mund- Nasen-Schutzes sowie Abstandswahrung in der Öffentlichkeit sind Pflicht. Beim Betreten öffentlicher Orte wie Flughäfen, Einkaufszentren, Restaurants etc. werden regelmäßig Temperaturmessungen durchgeführt“.

Auswärtiges Amt, 6. November 2020

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