Die Abgeordnetenkammer von Mexiko hat am Mittwoch (19.) mit einer qualifizierten Mehrheit von 384 Stimmen (null Gegenstimmen und null Enthaltungen) einen Dekretentwurf gebilligt, der Artikel 2 der mexikanischen Verfassung einen Zusatz hinzufügt. Dadurch wird festgelegt, dass der Staat „Spanisch und indigene Sprachen als Nationalsprachen“ anerkennt, die die gleiche Gültigkeit in Bezug auf das Gesetz haben werden.
In dem Dokument heißt es, dass die indigenen Sprachen „Teil des kulturellen Erbes der Nation sind und der Staat daher ihre Erhaltung, Erforschung, Verbreitung, Entwicklung und Verwendung fördern wird“. Zudem wird der Staat eine mehrsprachige Sprachpolitik fördern, die die indigenen Sprachen dazu ermutigt, sie in allen öffentlichen und privaten Räumen gleichberechtigt mit dem Spanischen anzuwenden.
Leider kein Kommentar vorhanden!