Bereits am vergangenen Mittwoch forderte der spanische Generalstaatsanwalt Cándido Conde-Pumpido die Regierung in Caracas dazu auf, Arturo Cubillas auszuliefern. Venezuelas Generalstaatsanwalt Luisa Ortega Díaz teilte mit, dass die Vorwürfe gegen den angeblichen Repräsentanten der ETA in dem südamerikanischen Land untersucht würden, eine Auslieferung aufgrund seiner venezolanischen Staatsbürgerschaft aber nicht in Frage komme.
Die spanischen Behörden verlangten nun erneut eine Überstellung. Nach ihren Angaben ist die venezolanische Staatsangehörigkeit „kein Hindernis für eine Auslieferung“. Gleichzeitig räumten sie ein, dass Venezuela nicht dazu verpflichtet ist, seine Bürger nach Spanien ausliefern.
In einem mehrseitigen Schreiben an die Regierung in Caracas betonte Pumpido, dass angesichts des „massiven Verdachtes gegen Arturo im Rahmen der bilateralen Abkommen zwischen beiden Ländern eine uneingeschränkte Zusammenarbeit“ erforderlich sei. Zudem wiesen sie darauf hin, dass der Beschuldigte mit einem internationalen Haftbefehl gesucht wird.
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