Venezuela und Kuba gemeinsam auf der „Schwarzen Liste“ der IAKMR

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Datum: 15. April 2010
Uhrzeit: 20:06 Uhr
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die IAKMR hat Honduras, Kuba, Venezuela, Kolumbien und Haiti in ihre „Schwarze Liste“ aufgenommen. Honduras wurde dabei zum ersten Mal nach der politischen Krise im vergangenen Jahr unter den Ländern aufgeführt, welche die Menschenrechte nicht achten. Der Bericht wurde heute vom Präsidenten der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte (IAKMR), Felipe Gonzalez, an den Ausschuss für rechtliche und politische Angelegenheiten (CAJP) der Organisation der Amerikanischen Staaten (OAS), übergeben.

Die Interamerikanische Kommission für Menschenrechte (IAKMR) ist ein 1959 gegründetes, unabhängiges Organ der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) mit Sitz in Washington (D.C.). Gemeinsam mit dem Interamerikanischen Gerichtshof für Menschenrechte bildet sie das System zum Schutz der Menschenrechte der OAS. Ein wichtiger Schritt in der Entwicklung des Systems wurde 1965 gesetzt, als die Kommission ausdrücklich autorisiert wurde, spezielle Fälle von Menschenrechtsverletzungen zu untersuchen. Seit damals hat das IAKMR tausende Petitionen erhalten und über 12.000 individuelle Fälle bearbeitet.

Im Kapitel IV ihres Jahresberichtes lenkt die IACHR die Aufmerksamkeit auf jene Staaten, die die Verteidigung und Durchsetzung der Menschenrechte verbessern sollten. Die IACHR stellte fest, dass es in Honduras „schwere Verstöße“ der Menschenrechte gibt. Gerade kurz nach dem Putsch kam es zu einer willkürlicher Erklärung des Notstandes, sowie zu Unterdrückung von öffentlichen Demonstrationen durch einen unverhältnismäßigen Einsatz von Gewalt. Die Kommission rügte besonders die willkürliche Inhaftierung von Tausenden von Menschen, die zu mehreren Todesopfern führte. Ebenso prangert die Kommission die grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlungen sowie die schlechten Haftbedingungen in Honduras an.

Die IAKMR unterstreicht  für Venezuela erneut das Fehlen einer wirksamen Trennung und die Unabhängigkeit der Behördeninstitutionen. Den Bürgern in Venezuela wird nicht die Freiheit auf  die volle Ausübung ihrer Rechte unabhängig von ihrer Position garantiert. Die Kommission betont, dass die Regierung die staatliche Strafgewalt dazu verwendet, um Menschen einzuschüchtern oder Personen zu bestrafen, die eine andere politische Meinung als die Regierung vertreten. Ebenso werden  Menschenrechtsverteidiger und Journalisten systematisch daran gehindert, ihre Arbeit ungehindert auszuüben. Ferner stellt die IAKMR „einen besorgniserregenden Trend dahin fest“, dass immer mehr Menschen in Venezuela eingeschüchtert und unter Repressalien zu leiden haben,sollten sie  ihren Dissens mit der Regierungspolitik öffentlich bekunden.

In Bezug auf Kuba bekräftigt die Kommission, dass das Embargo gegen Kuba ein baldiges Ende haben muss, betonte aber gleichzeitig, dass dies Havanna nicht von seinen Verpflichtungen entlaste, die Menschenrechte in dem Karibikstaat zu achten. Die Kommission verlangte die sofortige Freilassung der noch inhaftierten politischen Gefangenen, sowie eine Aufhebung der Schikanen gegen Journalisten und Mitgliedern der „Damen in Weiß“.

In Kolumbien und Haiti bemängelte die IAKMR  die öffentliche Sicherheit, Verwaltung der Justiz, Korruption, Straflosigkeit und die unbefriedigende Situation schutzbedürftiger Personen. Besonders besorgt zeigte sich die Kommission über die  illegalen bewaffneten Gruppen in Kolumbien, die das politische Gefüge destabilisieren.

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