Chile wird Patient Null der Delta-Variante des Coronavirus wegen Angriffs auf die öffentliche Gesundheit anklagen. Die chilenischen Behörden haben die Frau, die die Delta-Variante in das südamerikanische Land eingeschleppt hat, zusammen mit zwei Verwandten des „Verbrechens gegen die öffentliche Sicherheit angeklagt“, da sie die bei der Einreise in das Staatsgebiet erforderliche Quarantäne nicht eingehalten hat.
Die Angeklagte, die zur Beerdigung ihres Vaters aus den USA angereist war, hat gegen Artikel 138 der Verfassung verstoßen und die Behörden belogen. Die Frau hatte versichert, dass sie die von den Gesundheitsbehörden vorgeschriebene zehntägige Quarantäne einhalten wird. Sie war mit einem negativen COVID-19-Test nach Chile eingereist und hatte in Santiago eine Sondergenehmigung beantragt, um in die Stadt San Javier zu reisen. An ihrem Wohnort hätte sie zehn Tage Quarantäne einhalten müssen, wurde mit ihrer Schwester und Schwager von mehreren Zeugen jedoch an einer Tankstelle und in einem Lebensmittelgeschäft gesehen.
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