Brasilianische Hilfsleistungen für das Horn von Afrika

Datum: 25. Juli 2011
Uhrzeit: 16:52 Uhr
Ressorts: Kurznachrichten
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Auf Grundlage von Artikel 6 der brasilianischen Verfassung, der das Recht auf Nahrung als grundlegendes und universelles Menschenrecht festschreibt, dessen Schutz und Förderung jedem Staat obliegt, spendet Brasilien über das Welternährungsprogramm WFP der Vereinten Nationen und seiner Partnerstaaten, die für Transport und Verteilung aufkommen, einen Teil seiner gesetzlich als humanitäre Hilfsleistung vorgesehenen staatlichen Lebensmittelreserven (Gesetz Nr. 12.429) an Somalia, Äthiopien und Kenia.

Die für die nächsten Tagen vorgesehene Entsendung von 20.000 Tonnen Lebensmittel an Somalia bildet den Auftakt der Hilfsaktionen, über deren Fortgang folgende Internetseite informiert.

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