Unesco erklärt Bolero zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit

bolero

Es gibt nicht nur eine Musikrichtung auf Kuba. Rumba, Salsa, Cha-Cha-Cha, Mambo und Son haben hier ihren Ursprung und sind die Musikstile, für die die Karibikinsel weithin bekannt ist (Foto: Jessica Knowlden auf Unsplash)
Datum: 06. Dezember 2023
Uhrzeit: 13:33 Uhr
Ressorts: Kuba, Kultur & Medien
Leserecho: 0 Kommentare
Autor: Redaktion
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Die Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (Unesco) hat auf Vorschlag von Kuba und Mexiko den Bolero zum Immateriellen Kulturerbe der Menschheit erklärt. Die Unesco traf diese Entscheidung auf der 18. Sitzung des Zwischenstaatlichen Komitees für den Schutz des Immateriellen Kulturerbes, die vom vergangenen Montag bis zum kommenden Samstag in der Stadt Kasane im Norden Botswanas stattfindet. Auf Initiative Kubas und Mexikos war der „Bolero als Identität, Emotion und Poesie in Gesang“ einer der 55 Anträge auf Eintragung in die Repräsentative Liste des Immateriellen Kulturerbes der Menschheit, die der Ausschuss in dem afrikanischen Land prüft. Im Jahr 2018 wurde diese Musikrichtung bereits in das Immaterielle Kulturerbe Mexikos aufgenommen, während Kuba sie 2021 in seine eigene Liste aufnahm.

Ein Musikgenre, das im 19. Jahrhundert auf Kuba geboren wurde

Der Bolero ist ein Musikgenre, das im 19. Jahrhundert auf Kuba entstand, wo der erste Bolero als „Tristezas“ gilt, der 1883 von dem Kubaner José Pepe Sánchez in Santiago de Cuba geschrieben wurde. Die ersten Boleros mexikanischer Autoren wurden auf der Halbinsel Yucatan komponiert, und das erste Werk, das nationalen Ruhm erlangte, war „Morenita mía“ von Armando Villarreal Lozano aus dem Jahr 1921.

Zum Immateriellen Kulturerbe zählen lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Die UNESCO unterstützt den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt gelebter Kultur seit 20 Jahren. Das Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde 2003 von der Generalkonferenz der UNESCO in Paris verabschiedet. Bis heute haben 181 Staaten den Vertrag ratifiziert. Einzelne Elemente aus den nationalen Verzeichnissen des Immateriellen Kulturerbes der Vertragsstaaten können für eine von drei internationalen UNESCO-Listen vorgeschlagen werden. Rund 700 Bräuche, darstellende Künste, Handwerkstechniken und Formen des Naturwissens aus aller Welt werden derzeit auf diesen Listen geführt, darunter der Tango aus Argentinien und Uruguay, die traditionelle chinesische Medizin und Reggae aus Jamaika.

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