Costa Rica plant Verbot der Nutzung sozialer Netzwerke durch Minderjährige

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Innerhalb von zwei Jahrzehnten haben sich soziale Netzwerke in das Leben der Mehrheit der Bevölkerung eingeschlichen und sind unverzichtbar geworden (Foto: Academia do Marketing)
Datum: 16. April 2026
Uhrzeit: 14:45 Uhr
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Autor: Redaktion
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Der Ausschuss für Jugend, Kindheit und Adoleszenz der Legislative von Costa Rica hat einstimmig einen Beschluss verabschiedet, der das Verbot der Nutzung sozialer Netzwerke für Kinder unter 14 Jahren vorantreibt. Der Entwurf mit der Nummer 25.336, der von der Abgeordneten María Marta Carballo von der Partei Unidad Social Cristiana eingebracht wurde, wird nun im Plenum diskutiert und zur Abstimmung gebracht, wie lokale Medien berichteten. Die Initiative sieht vor, dass Personen unter 14 Jahren keine Konten auf Plattformen mit sozialer Interaktion erstellen oder nutzen dürfen. Sie haben nur Zugang zu Versionen, die speziell für diese Altersgruppe entwickelt wurden, mit aktiver Kindersicherung und ohne standardmäßige Suchtmechanismen. Zudem wird personalisierte Werbung, die sich an Minderjährige richtet, verboten. Dem Gesetzestext zufolge müssen Eltern, Erziehungsberechtigte, das Ministerium für Wissenschaft, Innovation, Technologie und Telekommunikation (MICITT), die Telekommunikationsaufsichtsbehörde (SUTEL) und die Betreiber digitaler Plattformen für die Einhaltung der Vorschrift sorgen.

Während der Sitzung betonte die Abgeordnete Melina Ajoy Palma die Sorge um die psychische Gesundheit der Kinder und Jugendlichen. „Es gibt weltweit verschiedene Studien, die belegen, dass Minderjährige bereits in jungen Jahren Zugang zu sozialen Netzwerken haben und dass zu den vielfältigen Gefahren, denen sie ausgesetzt sind, unter anderem Cybermobbing, soziale Ängste, Kontakt mit Fremden, digitale Sucht, Schlafstörungen und sozialer Druck gehören“, erklärte Ajoy Palma in Vertretung von Carballo.

Einführung robuster Mechanismen zur Altersüberprüfung

Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren verlangt der Vorschlag die Einführung robuster Mechanismen zur Altersüberprüfung, wie die Vorlage des Jugendausweises (TIM) und die ausdrückliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Unternehmen müssen standardmäßig Funktionen deaktivieren, die als süchtig machend gelten, wie endloses Scrollen, Autoplay und Designmuster, die zu zwanghaftem Konsum anregen. Außerdem müssen sie auf Engagement basierende Empfehlungssysteme einschränken, die Konfrontation mit schädlichen Inhalten begrenzen und Tools zur elterlichen Aufsicht bereitstellen, darunter Zeitlimits und Aktivitätsberichte. Die Abgeordnete Johana Obando betonte, wie wichtig es sei, das Recht auf Zugang zu Informationen mit dem Schutz von Minderjährigen in Einklang zu bringen. „Bei diesem Schutz der am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen werden die Schwächsten unter den Schwachen immer, immer unsere Kinder und Jugendlichen sein“, erklärte Obando während der Diskussion. Sie erwähnte, dass Länder wie Brasilien bereits Fortschritte bei der Einschränkung von sozialen Netzwerken für Minderjährige gemacht hätten und dass Österreich, Frankreich, Spanien und Dänemark ähnliche Maßnahmen in Erwägung gezogen hätten.

Der Entwurf sieht Strafen für diejenigen vor, die gegen das Gesetz verstoßen, die zwischen 15 und 50 Grundgehältern liegen, und im Wiederholungsfall zwischen 30 und 50 Grundgehältern. Er sieht auch die vorübergehende Aussetzung von Funktionen, Umgestaltungsauflagen, die Veröffentlichung der Sanktion und Abhilfemaßnahmen für Plattformen vor, die sich nicht anpassen. Nach dem einstimmigen Beschluss steht der Vorschlag nun zur Diskussion und Abstimmung im Plenum der Legislative an. Der Gesetzentwurf muss noch wichtige Etappen durchlaufen, bevor er endgültig verabschiedet wird. Der Text wird von weiteren Ausschüssen des Kongresses geprüft und könnte noch Änderungen unterzogen werden, bevor er ins Plenum gelangt.

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