Lateinamerika: Besserer Schutz für Wale und Haie

Datum: 25. November 2011
Uhrzeit: 16:31 Uhr
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Autor: Redaktion
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► 6 Millionen Euro zusätzlich für den Schutz gefährdeter Arten

In Bergen/Norwegen ist am Freitag (25.) die 10. Vertragsstaatenkonferenz der „Bonner Konvention zum Schutz wandernder wildlebender Tierarten“ auch Dank deutscher Initiativen erfolgreich zu Ende gegangen. Neue Arten, darunter der Manta oder Teufelsrochen, wurden in das Abkommen aufgenommen. Deutschland und andere Staaten der EU unterzeichneten zusätzlich Vereinbarungen zum Schutz von Haien und Greifvögeln, in einer Spenden-Gala wurden 6 Millionen Euro für den Schutz gefährdeter Arten bereitgestellt.

Zur Vertragsstaatenkonferenz hatte die unter dem Dach der Vereinten Nationen tätige „Bonner Konvention“ mit Sekretariats-Sitz im Bonner UN-Gebäude eingeladen. Das Artenschutz-Übereinkommen schützt Tiere, die regelmäßig zwischen Fortpflanzungs – und Nahrungsgebieten bedeutende Strecken zurücklegen und dabei Staatsgrenzen überqueren: zum Beispiel wandernde Wale und Haie, Störche und Kraniche, Meeresschildkröten oder Störe.

Die Unterzeichnung zum Schutz der Haie ist Teil der Strategie der Bundesregierung, sich bei allen relevanten internationalen Foren für den Schutz gefährdeter Haiarten einzusetzen. Beim Schutz von Walen, Zugvögeln und Haien sind auch deutsche Arten betroffen. So dient das Hai-Memorandum auch dem Schutz des bis über zehn Meter großen Riesenhais, der bisweilen an Helgoland vorbeizieht, sowie den in der Nordsee ebenfalls vorkommenden, fast ausgestorbenen Dorn- und Heringshaien.

Gleichzeitig brachte die deutscher Seite einen Resolutionsvorschlag zum Schutz von Walen und Delfinen vor Unterwasserlärm über die Europäische Union in die Konferenz ein, welcher von allen Seiten Zustimmung erhielt und angenommen wurde. In den Meeren entsteht unter anderem Lärm durch Schiffsverkehr, welcher das Hörvermögen der Wale und Delfine gefährdet.

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