Brasilien: 936 Menschen von Sklavenarbeit befreit

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Laut dem brasilianischen Arbeitsministerium sind vor allem junge Männer mit niedriger Schulbildung Opfer von Sklavenähnlicher Arbeit (Foto: desacato)

Zwischen Januar und 17. Dezember sind in Brasilien 936 Menschen von Sklavenarbeit befreit worden. Laut dem brasilianischen Arbeitsministerium sind vor allem junge Männer mit niedriger Schulbildung Opfer von sklavenähnlicher Arbeit. Insgesamt haben Spezialeinheiten zur Bekämpfung der Sklavenarbeit 125 Operationen durchgeführt und 229 Einrichtungen in ländlicher Gegend und in Städten durchgeführt. Von den dabei 936 entdeckten Menschen, die in sklavenähnlichen oder menschenunwürdigen Verhältnissen gearbeitet haben, waren 621 Männer. Die meisten von ihnen (489) sind zwischen 15 und 39 Jahre alt. Mehr als die Hälfte von ihnen sind Analphabeten oder weisen lediglich fünf Schuljahre vor.

Verwiesen wird in dem Zusammenhang auch auf den Menschenhandel, da viele der Männer und Frauen in ärmeren Regionen angeworben werden. Nach den Daten des Arbeitsministeriums stammten 74 Prozent der 936 Männer und Frauen aus anderen Verwaltungsbezirken und 40 Prozent aus anderen Bundesstaaten Brasiliens. Vertreten waren unter ihnen zudem 58 Ausländer.

Nach einer Studie der Organisation „Repórter Brasil“ sind zwischen 2003 und 2014 die meisten Fälle von sklavenähnlicher Arbeit mit 29 Prozent im Bereich der Viehzucht registriert worden. Auf die Produktion von Zuckerrohr, der Ausgangsbasis für Ethanol, entfallen 25 Prozent, auf Erntetätigkeiten anderer landwirtschaftlicher Kulturen 19 Prozent. Verzeichnet werden menschenunwürdige Arbeitsverhältnisse ebenso im Baubereich.

Ausgerechnet „Ruralistas“, im Kongress vertretene Abgeordnete und Lobbyisten aus dem Bereich der Landwirtschaft und dem Agribusiness, haben mit einem Antrag versucht, das brasilianische Gesetz zur Bekämpfung sklavenähnlicher Arbeit aufzuweichen. Das sieht in bestimmten Fällen neben hohen Strafzahlungen ebenso die Konfiszierung der Güter der Täter vor. Die Senats-Kommission der Menschenrechte hat dies nun jedoch vorerst verhindert. Jetzt muss der Antrag zur Gesetzesänderung zunächst in verschiedenen Kommissionen debattiert werden, bevor im Senat darüber abgestimmt wird.

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