Kinderkommission zum Welttag gegen Kinderarbeit

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Im südamerikanischen Land Brasilien lag die Kinderarbeit im Jahr 2015 bei etwa 2,6 Millionen (Foto: Latinapress)
Datum: 12. Juni 2018
Uhrzeit: 07:20 Uhr
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Autor: Redaktion
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Zum bevorstehenden Welttag gegen Kinderarbeit erklärt die Vorsitzende der Kinderkommission des Deutschen Bundestags, Bettina M. Wiesmann MdB: „Es ist mehr als erschreckend, wie viele Kinder jeden Tag harte Arbeit verrichten müssen, um ihr Überleben und das ihrer Familien zu sichern. Seit Jahrzehnten bemühen sich die Vereinten Nationen, aber auch Staaten wie Deutschland, der Ausbeutung von Kindern Einhalt zu gebieten. Kinder haben ein Recht auf Bildung und freie, gesunde Entwicklung in Frieden. Dem widerspricht eine taglange Arbeit. Doppelt schlimm ist es, wenn Kinder auch noch gefährliche Arbeiten verrichten müssen.“

„Weil sie zum Überleben ihrer Familien beitragen,“ so die Abgeordnete weiter, „haben arbeitende Kinder keine oder nicht genug Zeit für den Schulbesuch. Viel zu viele Kinder brechen deshalb die Schule vorzeitig ab und laufen Gefahr, als Erwachsene ihr Leben nicht eigenständig zu bewältigen und ihre eigenen Kinder nicht vor Kinderarbeit zu schützen. Es entsteht ein Kreislauf der Armut.“

„Ich bin froh, dass die Weltgemeinschaft hier schon Erfolge erzielen konnte und die absolute Zahl an arbeitenden Kindern im vergangenen Jahrzehnt gesunken ist. Aber immer noch müssen 120 Millionen Kinder unter 15 Jahren arbeiten. Deshalb begrüße ich es außerordentlich, dass die Berliner Koalition den Kampf gegen Kinderarbeit in das Regierungsprogramm aufgenommen hat, um die UN in ihrem Ziel zu unterstützen, bis 2025 Kinderarbeit weltweit zu beenden.“

Hintergrund:

120 Millionen Kinder unter 15 Jahren sind nach Schätzungen von UNICEF Kinderarbeiter. Sie müssen unter Bedingungen arbeiten, die sie ihrer elementaren Rechte und Chancen berauben. 85 Millionen leiden unter Arbeitsbedingungen, die gefährlich oder ausbeuterisch sind. Kinderarbeit verstößt fast immer gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Gemäß Artikel 32 dürfen Kinder nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die Gefahren mit sich bringen, die Erziehung des Kindes behindern oder die Gesundheit des Kindes oder seine körperliche, geistige, seelische, sittliche oder soziale Entwicklung schädigen könnten.

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