Chile verabschiedet Gesetz zur „Netzneutralität“

Netzwerkkabel2

Datum: 16. Juli 2010
Uhrzeit: 20:57 Uhr
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Autor: Dietmar Lang
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► Neuregelung soll für mehr Transparenz und Gleichbehandlung sorgen

Als erstes Land der Welt hat Chile die „Netzneutralität“ im Internet gesetzlich verankert. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde vom Parlament des südamerikanischen Landes in dritter Lesung mit 99 Ja-Stimmen und nur einer Enthaltung angenommen. Die Neuregelung garantiert den Internetnutzern ein freies und offenes Datennetz ohne technische Zugangsbeschränkungen. Ausnahmen sind nur beim Viren- und Datenschutz sowie bei der Netzwerksicherheit gestattet.

Der Vizeminister für Telekommunikation in Chile, Jorge Atton, erklärte, das Projekt erlaube nun eine weitaus grössere Transparenz über die Serviceangebote und Dienstleistungen, welche das Internet für die Konsumenten wirklich bereithalte. „Die Nutzer werden viel mehr Informationen erhalten, auch viel früher über das Breitband, welches sie wollen. Es wird verpflichtend, dass sie über die Charakteristik und den Umfang der Internetservices informiert werden“.

Das neue Gesetz beinhaltet insgesamt fünf wichtige Verpflichtungen bzw. Verbote, welche in Chile den Zugang zum WWW zukünftig transparenter gestalten.

  • 1. Verbot für den Service-Provider (ISP) der Einmischung, Störung oder unterschiedlicher Behandlung jegliche Inhalte, Applikationen oder Dienste. Ausnahmen sind nur gestattet, um die Privatsphäre der User, den Schutz vor Viren und die Sicherheit des Netzwerkes zu garantieren.
  • 2. Verpflichtung für den ISP, eine Kontrolle für den Jugendschutz anzubieten
  • 3. Verpflichtung für den ISP, dem User schriftlich entsprechende Daten zur Verfügung zu stellen, damit dieser die vereinbarten Dienstleistungen überprüfen kann.
  • 4. Verpflichtung für den ISP, den Datenschutz des User zu gewährleisten, ihn vor Viren zu schützen und die Netzwerksicherheit zu gewährleisten.
  • 5. Verpflichtung für den ISP, dem User Zugang zu sämtlichen Arten von Inhalten, Dienstleistungen und Anwendungen zu ermöglichen, die im Netz verfügbar sind und eine Dienstleistung anzubieten, die sich von den Inhalten, Anwendungen und Dienstleistungen in Bezug auf den Ursprung des Angebotes nicht unterscheidet. Zudem sind sämtliche Maßnahmen verboten, welche die Freiheit des Nutzers bei der Nutzung der Inhalte einschränkt.

Der nun faktisch einstimmig angenommene Gesetzesentwurf wurde von insgesamt 10 Abgeordneten der unterschiedlichsten Parteien eingereicht und wurde durch Eingaben in den ersten beiden Lesungen ergänzt. Die Politiker waren sich darüber einig, dass es eine Notwendigkeit für einen freien und gerechten Zugang zum weltweiten Datennetz bedarf, der keinen Einschränkungen durch die Service-Provider unterliegen darf. Auch soll durch die neue Transparenz der Ausbau von Breitbandanschlüssen in Chile forciert werden. Das Telekommunikationsministerium rechnet nun mit einer flächendeckenden Anbindung mit „Banda Ancha“ innerhalb von acht Jahren.

„Netzneutralität“ bedeutet, dass Zugangsanbieter, wie z.B. eine lokale Telefongesellschaft oder ein nationaler Internetdienstleister, sämtliche Datenpakete von und an ihre Kunden unverändert und gleichberechtigt übertragen, unabhängig davon, woher diese stammen oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben. Aufgrund einer fehlenden Gesetzesgrundlage kann so T-Mobile in Deutschland z.B. seinen Kunden den Zugang zu Skype verbieten und damit kostenlose Telefonate über den Drittanbieter verhindern. Mit einer Regelung wie in Chile wäre dem Bonner Konzern eine solche Einschränkung gesetzlich untersagt.

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